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Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden?

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  #1 (permalink)  
Alt 01.08.2007, 11:29
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 01.08.2007
Beiträge: 1
Standard Gerichtsstand -Verkäufer ist eine Privatperson


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Hallo,

kann mir jemand sagen, ob bei Internetauktionen als Gerichtsstand der Wohnort des Verkäufers (Privatperson) oder der Wohnort des Käufers (Privatperson) gilt?!

Wo könnte ich das gegebenfalls nachlesen?

Meinen Dank im Voraus.
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  #2 (permalink)  
Alt 01.08.2007, 11:55
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Gerichtsstand -Verkäufer ist eine Privatperson

Nachlesen kann man das in der ZPO (Ziilprozessordnung).
Danach ist der Gerichtsstand am Leistungsort. Kommt also auf den Vertrag an, wo der Verkäufer leisten muss. Wenn nichts andres geregelt ist das meines Wissens bei Versand der Ort, an dem die Ware dem Versandunternehmen übergeben wird (normalerweise der Sitz des Verkäufers), bei Ladengeschäften der Ort des Ladens.
Der Gerichtsstand kann aber auch über Vertrag (AG) geregelt werden. Dann gilt die Vereinbarung.
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  #3 (permalink)  
Alt 15.08.2007, 19:17
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 29.07.2007
Beiträge: 9
Standard AW: Gerichtsstand -Verkäufer ist eine Privatperson

[FONT="Lucida Console"][SIZE="3"]Du kannst über Korrespondenzanwalt auch am Wohnort des Verkäufers klagen (den kann Dein Anwalt an Deinem Wohnort beauftragen), wenn die Rechtslage klar ist, brauchst Du gar nicht anzureisen. Mahnbescheid auch am Wohnort des Verkäufers. Wenn der Beklagte verliert, muß er alle Deine Kosten ersetzen, auch Deine Reisekosten.[/SIZE][/FONT]
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  #4 (permalink)  
Alt 15.08.2007, 21:08
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Gerichtsstand -Verkäufer ist eine Privatperson

Zitat:
Du kannst über Korrespondenzanwalt auch am Wohnort des Verkäufers klagen
Das ist doch der Leistungsort, es sei denn, etwas anderes ist vereinbart
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Tags: , ,



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