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E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping...

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  #1 (permalink)  
Alt 01.08.2007, 15:56
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Registriert seit: 01.08.2007
Beiträge: 2
Standard Notebook zurückgeschickt - muß ich Wertersatz leisten?


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Hallo,

ich habe bei einem Onlineshop ein Notebook bestellt und dieses ausgepackt und eingeschaltet um es zu prüfen. Da mir der Lüfter zu laut ist, hab ich es gleich am nächsten Tag wieder zurückgeschickt und auf mein Widerrufsrecht verwiesen.

Ich bekam eine Gutschrift zugesandt, doch wurden 54 Euro als Wertersatz einbehalten. Als Begründung wird angegeben, dass der Wertersatz bereits dann zu leisten ist, wenn die Originalverpackung beschädigt ist, da diese Ware nach einer Rückgabe nicht mehr als neu verkauft werden kann.

Laut AGB's: "Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht (Wertersatz), wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung- wie sie etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre- zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Kunde die Wertersatzpflicht vermeiden, in dem er die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt."


Ich gehe davon aus, dass ich in einem Ladengeschäft einen Computer auch im betriebsfähigen Zustand testen kann und mir nicht nur die Schachtel ansehn darf!? :?

Darauf hin habe ich per Mail Einspruch gegen den Wertersatz erhoben.

Man muß ja beim ersten Einschalten von Windows einen Benutzer anlegen , wo ich den Namen des Computers angegeben hab, also nix persönliches und Vista hat darauf hin gleich fleißig Updates geladen.
Ich selbst habe keinerlei Software installiert oder Daten gespeichert sondern das Notebook völlig unversehrt wieder zurückgeschickt.

Als Antwort bekam ich nun zu hören, ich hätte dann zumindest das System in Auslieferungszustand bringen müssen - wie folgend beschrieben

"Um den Auslieferungszustand wieder herzustellen, hätten Sie ohne eine CD zu öffnen (wie es auch klar im Handbuch steht !) nur runterfahren brauchen und das Notebook wieder mit dem Repairzeichen starten müssen. Dort im Recovery Modus können Sie den Auslieferungszustand wieder herstellen.
Hätten Sie sich nur angemeldet und keine Daten verändert, hätten Sie im Ordner Windows/System/Sysprep die Sysprep.exe Datei ausführen müssen um das Notebook wieder in den Urzustand (Unangemeldet)zu versetzen."


Alles klar, das weiß ja auch jeder. Wäre schön das vorher zu erfahren und irgendwo im Falle eines Widerrufes zu vermerken.

Meine Frage ist nun, ist der Wertersatz gerechtfertigt und habe ich mich falsch verhalten oder liegt mein Handeln im Rahmen der Prüfung der Ware und mir steht der volle Betrag als Erstattung zu?

Vielen Dank für jegliche Info!
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  #2 (permalink)  
Alt 01.08.2007, 16:26
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.482
Standard AW: Notebook zurückgeschickt - muß ich Wertersatz leisten?


Konkret zu antworten ist leider untersagt, da das als Rechtsberatung ausgelegt werden konnte.
Aber nach meiner persönlichen Meinung ist der Wertersatz nicht gerechtfertigt. Zum einen ist ein Einschalten (und warten auf das Hochfahren) keine Nutzung "wie ein Eigentümer". Einschalten kann ich auch fremde Geräte. Das hat mit Eigentum im Sinne des Rechts (und darauf zielt der Spruch ja ab) nicht das Geringste zu tun. Und damit gilt die Gesetzesformulierung.
Und das mit dem Ausgangszustand ist an den Haaren herangezogen und hätte vor Vertragsschluss mitgeteilt werden müssen. Meiner Meinung nach

Allerdings habe ich von einigen Anwälten (bzw. auf dem Seiten) schon andere Meinungen gelesen, mit denen ich jedoch nicht konform gehe. Um sicher Zn gehen, solltest du den Rat eines Anwalts einholen.
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  #3 (permalink)  
Alt 02.08.2007, 16:21
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 01.08.2007
Beiträge: 2
Standard AW: Notebook zurückgeschickt - muß ich Wertersatz leisten?


Vielen Dank für die Antwort!

Hmm... ich habe 100€ Selbstbeteiligung bei meiner Rechtschutzversicherung, von daher könnte es bei nem Streitwert von 54€ wohl etwas zum Draufzahlgeschäft für mich werden.

Gibt es vielleicht auch die Möglichkeit das ganze bei irgendwelchen Computerzeitschriften publik zu machen und von denen Hilfe zu bekommen? Falls da jemand was weiß an wen man sich da wenden könnte - wäre für jede Info dankbar!
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  #4 (permalink)  
Alt 02.08.2007, 19:40
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.482
Standard AW: Notebook zurückgeschickt - muß ich Wertersatz leisten?


Zitat:
[Gibt es vielleicht auch die Möglichkeit das ganze bei irgendwelchen Computerzeitschriften publik zu machen und von denen Hilfe zu bekommen?
Wie stellst du dir das vor? Du kannst bestenfalls deine Erfahrungen schildern, allerdings könnte auf Grund der unterschiedlichen Meinungen deine auch als falsch bewertet werden. Also auch meine
Wenn du Recht haben willst musst du dich auch auf dem Gebiet des Rechts bewegen. Aber du kannst entsprechende Bewertungen vergeben (es gibt ja einige Plattformen, wo manseine Meinung sagen kann)
Allerdings bringt dir das dein Geld auch nicht wieder, im Gegenteil, du kannst dir auch Arger einhandeln.
Aus meiner Sicht musst du schon Zivilrechtlich vorgehen, wenn du dein Geld wiederhaben willst.
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