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Internationales Privatrecht Eine Regel, die besagt: "Alles was ein Deutscher tut, unterfällt deutschem Recht." gibt es nicht !

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  #1 (permalink)  
Alt 05.08.2007, 12:47
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Registriert seit: 05.08.2007
Beiträge: 11
Standard Sinnentstellung von Sprachaufzeichnungen


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Wenn eine Person eine Rede im öffentlichen Interesse hält, die dann weiter publiziert wird - z.B. durch eine Rundfunkanstalt -, dürfte dann ein Dritter diese Ausstrahlung aufnehmen, Die Sprache zu Ausschnitten zerschneiden, also aus ihren ursprünglichen Zusammenhang nehmen, und weiter verteilen, ohne die Betroffene Person/den Publizierenden, dessen Ausstrahlung aufgenommen wurde, zu fragen?

mfg, piXel
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  #2 (permalink)  
Alt 05.08.2007, 12:51
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.241
Standard AW: Sinnentstellung von Sprachaufzeichnungen

Würde darauf ankommen was man dann damit macht, wenn diese z.B. verwendet würden um Tatsachen zu verdrehen oder diese Person zu Denunzieren etc., wäre es wohl kaum erlaubt.
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  #3 (permalink)  
Alt 05.08.2007, 14:27
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 05.08.2007
Beiträge: 11
Standard AW: Sinnentstellung von Sprachaufzeichnungen

ok, das ist wohl relativ klar. Aber dürfte man sprachausschnitte OHNE umgebenden kontext, also einzelne wörter/Satzteile veröffentlichen, die dann anderen zur nutzung angeboten würden?
Diese hätten ja dann besagte möglichkeiten.
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  #4 (permalink)  
Alt 05.08.2007, 19:25
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Sinnentstellung von Sprachaufzeichnungen

Ich würde sagen, das macht kein Unterschied. Im Endeffekt macht man es dann nicht selbst, sondern ermöglicht es. Ich würde hier auch den Zusammenhang mit dem Persönlichkeitsrecht sehen.
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