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| E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping... |
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| Anzeige kann man als Kleinunternehmer einen Firmennamen haben? Ich meine,wenn man ein Gewerbe hat, und einen Onlineshop eröffnen will, braucht man dafür doch auch einen Namen, oder? Wie sieht dann beim Impressum aus, wenn man nicht im HR eingetragen ist? |
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| Wenn man nicht im HR eingetragen ist, ist der Firmenname automatisch der ausgeschriebene Vor- und Zuname. Also z.B. Firma Max Muster. Einen anderen Namen darf man nur verwenden, wenn man eingetragen ist (oder Künstler, aber das steht hier wohl nicht zur Debatte). Als Personenfirma wird man dann e.K. (eingetragener Kaufmann). Ist man nicht eingetragen, muss der volle Name immer mit angegeben, auch wenn man einen zusätzlichen "Firmennamen" verwendet (der rechtlich - auch im Markenrecht - unrelevant ist, es sei denn, man schützt ihn selber). Im Impressum kann man dann also Firma Max Muster, MeineInternethandel (oder halt, was man möchte) schreiben, allerdings kann man dann von niemanden verlangen, diesen Namen nicht zu verwenden. Markenrecht und Eintragung geht vor. |
| Tags: firmenname |
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