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Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt.

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  #1 (permalink)  
Alt 07.08.2007, 19:12
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07.08.2007
Beiträge: 1
Standard versandkosten bei rückgabe nach onlineauktion


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hallo!

wenn man bei ebay etwas ersteigert, das passt aber jetzt nicht und der verkäufer räumt ein widerrufsrecht ein.. bis 40 euro muss man die kosten für die rücksendung selber tragen.. aber wie ist das mit den versandkosten die vor erhalt der ware gezahlt wurden? bekommt man die zurückerstattet? ich würde mich über eine antwort freuen
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  #2 (permalink)  
Alt 07.08.2007, 22:04
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: versandkosten bei rückgabe nach onlineauktion

Wahrscheinlich ist das wieder zu konkret, als ich schon mal auf so eine Frage geantwortet habe war die kurz danach wieder gelöscht. Wegen dem Verbot der Rechtsberatung Aber ich versuchs trotzdem.
Bei einem Widerruf sind die gegenseitig gewährten Leistungen zurückzugeben. Das ist auf der einen Seite der Artikel, auf der anderen das Geld.

Allerdings gibt der Käufer dem Verkäufer sowohl das Geld für den Artikel als auch das für den Versand. Der Käufer kann dann zwar den Artikel zurückgeben, aber nicht den Versand. Deshalb muss der Verkäufer auch nur den Artikelpreis zurückgeben.
Allerdings könnte ich mir vorstellen, dass bei extrem überzogenen Versandkosten diese eingefordert werden können, wenn nachgewiesen werden kann, dass dem Verkäufer tatsächlich viel weniger Aufwand entstanden ist.
Wenn ich das jetzt weiter begründe wird es wahrscheinlich zu konkret.

Zusammenfassend: Meiner Meinung müssen die Versandkosten des Versands zum Kunden bei Widerruf immer vom Kunden getragen werden. Erstattet der Verkäufer die Versandkosten zum Kunden, ist es Kulanz, aber eine rechtliche Verpflichtung ergibt sich meiner Meinung nach weder aus Gesetz noch aus Rechtssprechung.
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