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Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen...

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  #1 (permalink)  
Alt 08.08.2007, 10:39
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 08.08.2007
Beiträge: 9
Standard Registrierung in Internetforen


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Hallo!

Wie sieht es aus: Kann man als Betreiber eines Forums darauf bestehen, dass die Leute ihren Namen bei der Registrierung angeben müssen? Oder ist fällt das in die gleiche Kategorie wie ein Newsletter? Hier muss ja die Möglichkeit bestehen, dass man diesen anonym beziehen kann und nur seine Mailadresse angeben braucht.

Vielen Dank!
flyer1000
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  #2 (permalink)  
Alt 08.08.2007, 12:41
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Registrierung in Internetforen

Als Betreiber könnte man sogar verlangen, dass die Schuhgröße angeben wird... Im Ernst: welche Daten anzugeben sind entscheidet immer der Betreiber einer Seite.
Und wenn der der Meinung ist, der Name ist erforderlich, dann muss man ihn angeben, ist man damit nicht einverstanden muss man sich ja nicht registrieren, man wird ja nicht gezwungen.
Allerdings ist der Betreiber dann auch verpflichtet mitzuteilen, welche Daten wie gespeichert werden, wie der Datenschutz gewährleistet wird, muss eine Möglichkeit zur Löschung der Daten schaffen ...

Ein Betreiber könnte sogar eine Identifikation fordern, um die Richtigkeit der Daten zu prüfen.
Zitat:
Hier muss ja die Möglichkeit bestehen, dass man diesen anonym beziehen kann und nur seine Mailadresse angeben braucht.
Wer erzählt das? Selbst bei einem Newsletter wäre das möglich - das ist von dem Thema oder den Inhalten komplett unabhängig.

Geändert von aaky (08.08.2007 um 12:44 Uhr).
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  #3 (permalink)  
Alt 08.08.2007, 13:56
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 08.08.2007
Beiträge: 9
Standard AW: Registrierung in Internetforen

Ich hoffe, es ist okay, wenn ich den Link poste:

http://www.marketing-boerse.de/Facha...ewsletter/1525

Bei Punkt Nummer 5 wird auf die Notwendigkeit des anonymen Bezugs von Newslettern hingewiesen. Allerdings verrät der Autor nicht wirklich, aus welcher Quelle er das ableitet. Dachte, dass er sich eventuell auf das neue Telemediengesetz bezieht. Da heißt es ja:

§ 15 Nutzungsdaten

(1) Der Diensteanbieter darf personenbezogene Daten eines Nutzers nur erheben und verwenden, soweit dies erforderlich ist, um die Inanspruchnahme von Telemedien zu ermöglichen und abzurechnen (Nutzungsdaten).

Nutzungsdaten sind insbesondere

1. Merkmale zur Identifikation des Nutzers,
2. Angaben über Beginn und Ende sowie des Umfangs der jeweiligen Nutzung und
3. Angaben über die vom Nutzer in Anspruch genommenen Telemedien.


Aber ob das nun wirklich bedeutet, dass ich keine Namensdaten abfragen darf...???

Zurück zum Thema: Das mit dem Namen als Pflicht (er wird ja auch nicht öffentlich angezeigt) wäre wirklich gut. In einem Forum, bei dem ich mitarbeite, werden wir gerade mit dubiosen Anmeldungen überschüttet und man hätte eine einheitliche Richtlinie, wie man dagegen vorgehen kann (d.h. die entsprechenden User einfach zu löschen).

Geändert von flyer1000 (08.08.2007 um 13:59 Uhr).
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  #4 (permalink)  
Alt 08.08.2007, 14:09
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Registrierung in Internetforen

Wenn ich diesen Punkt des Artikels richtig interpretiere bezieht der sich auf die Frage, also der Newsletter kann nur dann als anonym bezeichnet werden, wenn ... wobei ich persönlich auch die Emailadresse nicht mehr als anonym bezeichnen würde, da inzwischen bei Straftaten auch die Emailadresse reicht, um die Person zu identifizieren.
Und andererseits zwingt mich als Anbieter niemand (kann auch niemand), dass ich meine Newsletter anonym beziehen lassen will? Welche rechtliche Grundlage sollte das haben? (würde mich echt wundern, wenn es irgendwas in irgendwelchen Gesetzen zum Thema Newsletter gegebn würde).

Kurz: Wenn ich Newsletter nur an "bekannte" Personen verschicken will, brauch ich die anderen Angaben.
Womit wir bei dem Thema TMG wären. Wer legt fest, was ich als "notwendig" erachte? Wenn ich möchte, dass mir die Empfänger meines Newsletters bekannt sind, darf und muss ich die Daten erheben. Und sie sind damit erforderlich und zulässig.

Es gibt kein Gesetz, was verbietet, Daten in erforderlichem Umfang zu fordern. Und die Erforderlichkeit wird nach dem Zweck beurteilt. Und besonders in Bezug auf die Haftung von Forenbetreibern sehe ich diese Erforderlichkeit von Daten zur eindeutigen Identifizierung als erforderlich.

Außerdem kann der Forenbetreiber auch löschen "wen er will", das steht ihm frei. Dazu bedarf es keiner Rechtsgrundlage. Oder anders: Keiner hat eine Rechtsgrundlage dafür, das er an einem Forum "teilnehmen" kann. Man kann also löschen wen man will, und wenn es dann noch "unmögliche" Daten sind erst recht. Wer sollte sich darüber aufregen? Und vor allem, auf welcher Grundlage?
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  #5 (permalink)  
Alt 08.08.2007, 14:41
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 08.08.2007
Beiträge: 9
Standard AW: Registrierung in Internetforen

Ich denke, dass Thema Forumsregistrierung haben wir erst einmal erledigt. (Es sei denn, es sollte sich da noch ein anderer Aspekt ergeben, bin für jeden Input dankbar!)

Aber noch mal zu der Newsletter-Geschichte. In dem Artikel heißt es ja:
Das Anmeldeformular darf außer der E-Mail-Adresse keine Pflichtfelder haben. Sammeln Sie nur Daten, die Sie wirklich benötigen (Datensparsamkeit). Außer der E-Mail-Adresse darf es keine Pflichtfelder wie Name oder Adresse geben, damit die gesetzlich geforderte anonyme Nutzung möglich ist...

Ich verstehe das so, dass ich als Verbraucher/Kunde/Interessierter, die Möglichkeit haben muss, den Newsletter abonnieren zu können, ohne dass ich persönliche Daten preisgeben muss. Ist ja auch mittlerweile Standard, dass viele Unternehmen/Organisationen bei der Anmeldung für den Newsletter zwar viele Felder zum Ausfüllen haben, aber nur die Mailadresse eine Pflichtangabe ist.

Dass auch meine Mailadresse nicht mehr richtig anonym ist, ist natürlich schon klar. Nur, wo das jetzt gesetzlich geregelt ist (bzw. ob sich das jetzt auf das Telemediengesetz bezieht, welches auch ganz explizit für Newsletter gilt...), das verrät der Autor nicht. Na ja, werde ihm vielleicht mal ganz dreist eine Mail schreiben und fragen.

Geändert von flyer1000 (08.08.2007 um 14:45 Uhr).
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