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| Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing... |
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| Anzeige "Hallo" sagen. zu meinem Anliegen: Vor circa einem Jahr hab ich mehrere Topleveldomains gekauft. Diese sind zur Zeit auch nur geparkt, sollen aber demnächst als Adresse für ein Portal genutzt werden. Jetzt habe ich festgestellt, dass eine Firma einen ähnlichen Namen, für eine (quasi) Microsite, für das wahrscheinlich interne Messaging System verwendet. Das allerdings in englischer Schreibweise und mit einem anderen Buchstaben im Namen, der den Sinn des Namens etwas verändert. Mit dem eigentlichen Namen der Frima gibt es keine Verwechslung. Meinen Sie, dass ich da abmahngefährdet bin? Ich danke Ihnen vielmals für Ihre Antworten |
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| Konkrete rechtsverbindliche Antworten kann (und darf) hier keiner geben, aber meiner persönlichen Meinung nach dürfte es keine Probleme geben, wenn ein anderer Sinn entsteht und wenn die Beeiche unterschiedlich sind. Allerdings sollte man prüfen, ob nicht etwa Marken existieren, die verletzt werden könnten. Andererseits kann kaum keine Abmahnung kommen, wohl eher eine Unterlassungsforderung (Nichtverwendung der Domaine) |
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| Danke für die schnelle Antwort. Mir war völlig klar, dass ich hier keine verbindlichen Antwort erhalte, ich war interessiert an persönlichen Einschätzungen, Erfahrungen. Und diese haben Sie ja netter Weise mit mir geteilt. Gruß |