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| Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt. |
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| Anzeige Es geht hierbei um Dateien die der GNU / GPL unterliegen. Folgendes Problem stellt sich mir. Ich habe von einem Admin einer anderen Webseite eine Mail bekommen in dieser er mich auf die Struktur meines Downloadbereichs hinweist. Sie würde identisch mit seiner sein und daher ist dies rechtlich nicht in Ordnung. Dazu muss ich sagen, dass dieser ca. 3000 Dateien im Laufe der Jahre gesammelt hat und diese zur Verfügung stellt. Aufgeteilt ist sein und mein Bereich z.B. in Freeware Programme. Dort sind bei ihm so wie bei mir Dateien des selben Autors. Allerdings mit jeweils unterschiedlichen Beschreibungen etc. Die Dateien sind meisst als ZIP gepackt und die Benennung ist ebenso unterschiedlich. Hoffe, mir kann jemand etwas zu der Rechtslage sagen! THX und Gruss |
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| Zu deiner Rechtslage kann nienmand was sagen, aber zu einer allgemeinen Es gibt meiner Meinung nach keine rechtliche Regelung, die eine Anordnung, Gruppierung, Kategorisierung oder ähnliches schützt, regelt oder anderswie beeinflussen kann. Und Patent oder "Marken"schutz gibt es auf sowas auch nicht. Urheberrecht auch nicht, da hier ja kein Werk entstanden ist. Also das mit "rechtlich nicht in Ordnung" mag ich sehr bezweifeln |
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| Wenn ich das also richtig verstehe, fallen die Texte und Bilder der einzelnen Downloadfiles unter "Urheberrecht geistiges Eigentum". Die Struktur des Downloadbereichs und der darin enthaltenen Files jedoch nicht. Ist das so richtig? |
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| Texte und Bilder, soweit sie selbsständige Werke darstellen. Ein Link selbst natürlich nicht. Deswegen hat das mit Linklisten wenig zu tun. Und eine Struktur würde ich niemals als Werk ansehen, es sei denn, sie ist so künstlerisch, dass es wirklich einmalig ist. Das dürfte bei Programm und Downloadkategorien wohl kaum der Fall sein |
| Tags: downloadbereich, fast, gleichen, inhalten |
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