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Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing...

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  #1 (permalink)  
Alt 10.08.2007, 17:19
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 10.08.2007
Beiträge: 2
Standard Rechsgültigkeit eines Domain-Erwerbs


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Hallo!

Ich habe eine Frage zu im Titel genannten Thema:
Darf ein zum Vertragsabschluss 16-Jähriger ohne die Einwilligung der Eltern (bzw. der Erziehungsberechtigen oder gesetztlichen Vertreter) eine Top-Level-Domain erwerben?

Ich habe mich zwar informiert, allerdings ist mir diese Frage durch Suchen nicht beantwortet worden.
Ich weiß, dass ein 16-Jähriger nur beschränkt geschäftsfähig ist. Dann gab es da ja noch etwas wie den "Taschengeld-Paragraph".

Zitat:
Zitat von BGB
§ 106 Beschränkte Geschäftsfähigkeit Minderjähriger

Ein Minderjähriger, der das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist nach Maßgabe der §§ 107 bis 113 in der Geschäftsfähigkeit beschränkt.

Nur ist jetzt die Frage, ob das Kaufen (Mieten) einer Domain unter den "Taschengeld-Paragraphen" fällt oder eben nicht.

Bitte keine Tipps á la "Lassen Sie doch einen Vertreter mitunterschreiben" etc.
Es geht nicht darum, wie man als beschränkt Geschäftsfähiger an eine Domain (*.de) kommt, sondern nur um obige Frage.


Vielen Dank im Vorraus.
Grüße
Peter P.
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  #2 (permalink)  
Alt 10.08.2007, 17:27
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Rechsgültigkeit eines Domain-Erwerbs

Rechtlich ist der Vertrag erstmal schwebend wirksam. Ich geb nicht den Tipp, ich erwähne nur, dass wenn die Eltern nicht zustimmen der Vertrag nichtig wird
Meiner Meinung fällt das nämlich nicht unter den Taschengeldparagraphen. Der besagt
Zitat:
BGB § 110
... wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck (1) oder zu freier Verfügung (2) von ... überlassen worden sind.
(1) entfällt, da die Eltern davon nichts wissen.
(2) entfällt meiner Meinung nach, da die Eltern das Geld nicht zur freien Verfügung überlassen konnten, da zukünftig auch Zahlungen anfallen (periodisch). Das bedeutet, das Geld kann noch nicht übergeben sein (jetzt bitte nicht damit kommen, dass die schon Unmengen hergegeben haben, so dass man die Domain damit ewig betreiben kann)

Soweit ich mich erinnere, haben das Gerichte in Bezug auf diese Handy-Abos (wiederkehrende Zahlungen) auch so gesehen ...
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  #3 (permalink)  
Alt 10.08.2007, 17:39
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 10.08.2007
Beiträge: 2
Standard AW: Rechsgültigkeit eines Domain-Erwerbs

Okay, vielen Dank aaky!

Das mit den periodischen Zahlung ist mir garnicht in den Sinn gekommen.
Wenn das wie bei den Abo's genauso ist, dann sollte es auch für Domains gelten, da haben Sie recht...

Nun, dann stehe ich erstmal auf der sichereren Seite.
Danke nochmal für die sehr schnelle Hilfe,

Peter P.
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