| Information |
| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
Anzeige
| |||||||
| Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing... |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
| |||
| Anzeige Ich habe eine Frage zu im Titel genannten Thema: Darf ein zum Vertragsabschluss 16-Jähriger ohne die Einwilligung der Eltern (bzw. der Erziehungsberechtigen oder gesetztlichen Vertreter) eine Top-Level-Domain erwerben? Ich habe mich zwar informiert, allerdings ist mir diese Frage durch Suchen nicht beantwortet worden. Ich weiß, dass ein 16-Jähriger nur beschränkt geschäftsfähig ist. Dann gab es da ja noch etwas wie den "Taschengeld-Paragraph". Zitat:
Nur ist jetzt die Frage, ob das Kaufen (Mieten) einer Domain unter den "Taschengeld-Paragraphen" fällt oder eben nicht. Bitte keine Tipps á la "Lassen Sie doch einen Vertreter mitunterschreiben" etc. Es geht nicht darum, wie man als beschränkt Geschäftsfähiger an eine Domain (*.de) kommt, sondern nur um obige Frage. Vielen Dank im Vorraus. Grüße Peter P. |
| |||
| Rechtlich ist der Vertrag erstmal schwebend wirksam. Ich geb nicht den Tipp, ich erwähne nur, dass wenn die Eltern nicht zustimmen der Vertrag nichtig wird Meiner Meinung fällt das nämlich nicht unter den Taschengeldparagraphen. Der besagt Zitat:
(2) entfällt meiner Meinung nach, da die Eltern das Geld nicht zur freien Verfügung überlassen konnten, da zukünftig auch Zahlungen anfallen (periodisch). Das bedeutet, das Geld kann noch nicht übergeben sein (jetzt bitte nicht damit kommen, dass die schon Unmengen hergegeben haben, so dass man die Domain damit ewig betreiben kann) Soweit ich mich erinnere, haben das Gerichte in Bezug auf diese Handy-Abos (wiederkehrende Zahlungen) auch so gesehen ... |
| |||
| Okay, vielen Dank aaky! Das mit den periodischen Zahlung ist mir garnicht in den Sinn gekommen. Wenn das wie bei den Abo's genauso ist, dann sollte es auch für Domains gelten, da haben Sie recht... Nun, dann stehe ich erstmal auf der sichereren Seite. Danke nochmal für die sehr schnelle Hilfe, Peter P. |
| Tags: domainerwerbs, rechsgueltigkeit |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
| | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Beauftragter eines Vereins beansprucht die Domain | chndsor | Domain-Recht | 0 | 09.08.2008 02:27 |
| Name eines VIP als Domain - Domainrecht / Namensrecht | yoschi111 | Domain-Recht | 1 | 02.12.2007 20:10 |
| domain-Besitzer tot - Rechtsnachfolger (oder wer sonst) kann Domain kündigen... !? | känguru_08/15 | Domain-Recht | 2 | 05.10.2007 14:34 |
| Geschützte Marke als Teil eines Domain-Namens möglich? | kaed8330 | Domain-Recht | 17 | 08.05.2007 09:57 |
| Wer haftet? Domain-Inhaber oder Domain-Betreiber? | Anonymous | Strafrecht & Internet | 0 | 03.05.2006 09:03 |
| |