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Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt.

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  #1 (permalink)  
Alt 12.08.2007, 17:58
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 12.08.2007
Beiträge: 4
Daumen runter Und wieder das Gesetz im Weg!


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Hallo,

also erst mal ein riesengroßes Lob an aaky. Du investierst ja hier echt viel deiner Freizeit wenn man das so sieht. Top

Nun zu meiner Frage.

Ich bin sehr gut im WebDesign und Programmieren von Websites. Doch habe keine Ahnung vom staatlichen Schweinehaaken.

Hab eine wirklich gute Idee um Geld mit einer HP zu machen, hab nun auch schon alles fertig. Leider (muss ich sagen) stieß ich nun auf diese Seite und erfuhr erst mal was noch alles dazu gehört: :-(
Das kann doch nicht sein das einem das Gesetz es wieder mal so schwer macht.

Meine Frage ist was brauche ich alles wenn ich im Netz Geld verdienen will?Mit dem Immpressum habe ich mich schon auseinander gesetzt. Hab auch schon eins. Wie mache ich das mit der Steuernummer. Bin Azubi und noch nicht volljährig (17 J.). Wo muss ich all das anmelden und was kostet mich das wieder?
Wie viel Geld will der Staat (oder besser Finanzamt) von meinen Einnhamen haben? Brauche ich eine AGB die der User vorm Kauf akzeptiert.

Wär cool wenn mir jemand eine gute Antwort geben könnte, damit die Mühen der letzten Wochen nicht umsonst sind. ( Das ist meine größte Sorge bei dem ganzen kram, desswegen bin ich wahrscheinlich auch so mürrisch )

Mfg. g-sus
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  #2 (permalink)  
Alt 12.08.2007, 20:24
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Und wieder das Gesetz im Weg!

Ich versuchs mal wieder allgemein, sonst ist das verboten Rechtsberatung

Wenn man im Internet Geld verdienen will und das Einkommen über das Taschengeld und die Kosten hinausgeht (langfristitg auf Gewinn ausgelegt), muss man ein Gewerbe anmelden. Damit gründet man dann eine Personengesellschaft. Die Anmeldung des Gewerbes kostet bei uns 35€, kann aber regional unterschiedlich sein. Die Anmeldung nselbst erfolgt eim Gewerbeamt (oder dem zuständigen Amt, bei uns heißt das Kreisverwaltungsreferat, ein Blick auf die Seite des Ortes sollte das Problem WO lösen).
Ist man minderjährig braucht man noch einige Einwilligungen (Eltern), aber auch das kann man am Telefon erfragen.
Und wen mand as gemacht hat, dann bekommt man ca. 14 Tage späetr einen Fragebogen, wo man Angaben zum Unternehmen macht (Ziel, Mitarbeiter, erwarteter Umsatz ....) Ist einfadch zu beantworten wenn man einen Plan von dem hat, was man machen will. Und kurz danach gibts die Steuernummer.

Allerdings will das Finanzamt jetzt regelmäßig Infos. Zum Beispiel dei Umsatzsteuervoranmeldung (wie oft ist vom erwarteten Umsatz abhängig, aer da sagt das FA auch Bescheid).
Und man muss eine regelmäßige Buchhaltung machen. Dazu gehören dann Rechnungen mit entsprechendem MWSt-Ausweis, Einnahmen-Überschuß-Rechnung oder doppelte Buchführung .... Klingt kompliziert, ist es nicht. Allerdings ein paar Grundkenntnisse sollte man haben ode rsich in Gründerzentren/beim Arbeitsamt holen.
Und dann muss man jährlich dei Einkommenssteuererklärung machen.

Im Endeffekt will der Staat nur die MWSt und die Einkomenssteuer, die auch nicht höher ist als bei jemandem, der irgendwo als Angestellter arbeitet. So viel istd a salso nicht. Die Panikmache diesbezüglich kommt von den Firmen, die so viel verdienen, dass der Staat Unmengen bekommt oder spezielle Rechtsformen (GmbH, AG ...), die hier aber kaum relevant sind.

Ich empfehle dir, dich in deienm Bekanntenkreis umzuschauen, ob dir da jemand unter die Arme greifen kann, ode du suchst dir jemanden, der das Wissen mit einbringt und machst die Firma gemeinsam. Möglichkeiten gibt es viele ...

Und zu dem Rechtlichen im Internet (Datenschutz, Impressum, AGB ...) findest du viel hier im Forum, auch ausführlich genug
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  #3 (permalink)  
Alt 24.08.2007, 18:49
Moderator
 
Registriert seit: 26.07.2007
Beiträge: 1.351
Standard AW: Und wieder das Gesetz im Weg!

Zitat:
Zitat von aaky Beitrag anzeigen
Wenn man im Internet Geld verdienen will und das Einkommen über das Taschengeld und die Kosten hinausgeht (langfristitg auf Gewinn ausgelegt), muss man ein Gewerbe anmelden.
Also Geld, was man zur Kostendeckung bzw. etwas mehr einnimmt, ist uninteressant? Hast du dazu ein Gesetz?

Wie ist das, wenn man dann nen Gewerbe angemeldet hat: muss man da jedes mal ne Rechnung usw. an den, der etwas kauft, schreiben?

und bei Google Adsense? da verkauft man ja quasi den Werbeplatz auf seiner Homepage, oder nicht? Müsste man dann nicht auch eine Rechnung schreiben, oder wie ist das dann geregelt?
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  #4 (permalink)  
Alt 24.08.2007, 23:10
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Und wieder das Gesetz im Weg!

Irgendwo ist definiert, was ein Gewerbe ist (ich glaube das war das HGB, müsste ich suchen). Daraus resultiert, wann ein Gewerbe angemeldet werden muss (rechtliche Auslegung).
Und wenn man im Namen seines Gewerbes etwas verkauft muss man Rechnungen schreiben. Für rein private Geschäfte natürlich nicht. Hängt vom Gewerbe ab.
Und wenn man bei Google bezahlt bekommt man die Rechnung von Google. Wenn man Einnahmen hat, bekommt man dort auch einen Nachweis von Google, der ausreicht (Gutschrift-Prinzip)
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  #5 (permalink)  
Alt 29.08.2008, 22:28
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 29.08.2008
Beiträge: 3
Beitrag AW: Und wieder das Gesetz im Weg!

Vielen Dank, das hat bestimmt vielen geholfen!
Nur nehmen wir an , man hat folgendes Problem:

Man ist ebenfalls noch Minderjährig und möchte Webdesign/webprogrammierung und das ganze Paket auf der eigenen Homepage für ein bisschen Geld anbieten und bietet es schon indirekt an.

Nun kamen schon Anfragen von Firmen, die gerne ein Design erstellt haben wollen..Wie kann man das regeln? Darf man das überhaupt, muss man dann auch ein Gewerbe anmelden?
Auch wenn es nur 2/3 Aufträge sind in 3 Monaten?!

Bin gespannt auf die Antwort, übrigens riesen Lob an Aaky, der sich hier große Mühe gibt es allen zu erklären

Geändert von JOinTT (29.08.2008 um 22:31 Uhr).
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