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Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden?

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  #1 (permalink)  
Alt 17.08.2007, 05:00
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 16.08.2007
Beiträge: 8
Standard Strafanzeige - Ja/Nein? Gibt es Post?


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Hallo,

ich möchte jemanden, der mich bei einer Online-Auktion betrogen hat, anzeigen. Jedoch kann ich es nicht 100% nachweisen, möchte den unseriösen Verkäufer aber unter Druck setzen.

Jetzt meine Frage: Ich habe seinen Namen, seine Adresse und seine Kontodaten. Bekommt er sofort ein Schreiben (mit Vorladung?) von der Polizei oder ermitteln diese erst?
Denn wenn er sofort Post bekommt, wird er vielleicht "weich" und gibt mir mein Geld zurück.

Er droht mir auch: Wenn ich ihn Anzeige, dann würde er mich auch anzeigen weger falscher Verdächtigung. Kann er das einfach so machen? Womit muss ich dann rechnen?

Vielen Dank im Voraus für die Hilfe, die man hier bekommt. Keine Selbstverständlichkeit!

Gruß,
Amy
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  #2 (permalink)  
Alt 17.08.2007, 08:26
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Strafanzeige - Ja/Nein? Gibt es Post?

Das mit der konkreten Hilfe ist kritisch, dadas schnell in Rechtsberatung ausufern könnte und die ist ja verboten. Aber ich versuchs allgemein.

Bei einer Anzeige wird zuerst ermittelt. Das heißt, die zuständigen Ermittler prüfen erstmal, befragen Personen und Zeugen, prüfen die Beweise. Dazu werden auch Personen angehört ...
Und wenn man über jemanden unwahre Dinge erzählt, im nachstellt oder ausspioniert kann derjenige auch Anzeige erstatten wegen Verleumdung, übler Nachrede, Ausspähen.

Übrigens wird man auch mit einer Anzeige sein Geld nicht wiedersehen, da eine Anzeige immer Strafrecht ist und die Strafe dabei "gesellschaftlicher Natur" ist. Wenn man sein Geld wiederhaben will, muss man zivilrechtlich (Vertragsrecht) vorgehen. Und das macht man in der Regel über Anwälte und nicht dei Polizei.
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  #3 (permalink)  
Alt 17.08.2007, 16:32
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 16.08.2007
Beiträge: 8
Standard AW: Strafanzeige - Ja/Nein? Gibt es Post?

Alles klar, vielen Dank.

Also wird er Post bekommen, wenn ich das richtig verstanden habe. Ich bekomme zwar das Geld nicht zugesprochen, aber wenn er merkt, dass ich es "ernst" meine, wird er vielleicht Angst bekommen und mir mein Geld zurück überweisen.
Dann werde ich es auf jeden Fall machen und er kann im Gegenzug ja auch nicht beweisen, dass ich ihn fälschlich verdächtigt habe. (Weil es nicht der Fall ist) Somit habe ich, wenn ich mich nicht irre, kein Risiko und weiteren Geldverlust. Nur die Zeit die mir verloren geht.

Ein Anwalt lohnt sich wohl kaum, da ich keine Chance sehe zu gewinnen, da es einfach keine ausreichenden Beweise gibt. Wenn aber alle Geschädigten den Vorfall zur Anzeige bringen, dann wird auch die Polizei hellhörig. Ich finde es besser als gar nichts zu machen.

Nochmals vielen Dank, Du hast mir wirklich sehr weitergeholfen!

Amy
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  #4 (permalink)  
Alt 17.08.2007, 23:35
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Strafanzeige - Ja/Nein? Gibt es Post?

Zitat:
er kann im Gegenzug ja auch nicht beweisen, dass ich ihn fälschlich verdächtigt habe
Er muss nicht beweisen, dass er Recht hat. Jeder muss das beweisen, was für ihn günstig ist. Man müset also beweisen, dass man Recht hat.
Zitat:
da es einfach keine ausreichenden Beweise gibt
Und da ist das Problem
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