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  #1 (permalink)  
Alt 19.08.2007, 11:34
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Registriert seit: 19.08.2007
Beiträge: 2
Frage Verkauf ab 18 Jahren?


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Servus!

Ich hab da eine Frage.

Wenn man einen online shop hat und dort messer, armbrüste, bögen,etc...
verkauft, braucht man dafür einen Altersnachweis des Käufers?
Inwieweit muss der gehn?
Also, sollte der Käufer dann die kopie seines Persos faxen oder reicht es bei der anmeldung, dass er sein geburtsdatum angibt?

gruß und dank

hansrouge
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  #2 (permalink)  
Alt 20.08.2007, 11:48
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Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Verkauf ab 18 Jahren?

Das Problem ist, man muss als Verkäufer solche Dinge die Gesetze einhalten (in dem genantnen Beispiel würde ich das Waffengesetz schon als relevant ansehen).
Und dazu gehört, dass man gewährleisten muss, dass die Leute Ü18 sind. Der Beweis liegt bei dem Verkäufer, nicht beim Käufer. Wenn also jemand etwas gekauft hat, der nicht 18 war, muss der Verkäufer nachweisen können, das man alles getan hat um das zu verhindern.
Und eine bloße Alterseingabe wird wohl kaum ein Gericht als "ausreichende" Prüfung anerkennen. Eine PostIdent schon. Übnrigens auch nicht mehr die PA-Nummer, da es dafür inzwischen generatoren gibt. Eine PA-Kopie als Fax oder Mail würde ich als Gericht auch nicht anerkennen, da soetwas ganz einfach "editiert" werden kann (eine kleine Zahl geändert fällt bei Mail, Fax oder Kopie nicht auf).
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  #3 (permalink)  
Alt 21.08.2007, 13:36
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 19.08.2007
Beiträge: 2
Standard AW: Verkauf ab 18 Jahren?

Zitat:
Zitat von aaky Beitrag anzeigen
Das Problem ist, man muss als Verkäufer solche Dinge die Gesetze einhalten (in dem genantnen Beispiel würde ich das Waffengesetz schon als relevant ansehen).
Und dazu gehört, dass man gewährleisten muss, dass die Leute Ü18 sind. Der Beweis liegt bei dem Verkäufer, nicht beim Käufer. Wenn also jemand etwas gekauft hat, der nicht 18 war, muss der Verkäufer nachweisen können, das man alles getan hat um das zu verhindern.
Und eine bloße Alterseingabe wird wohl kaum ein Gericht als "ausreichende" Prüfung anerkennen. Eine PostIdent schon. Übnrigens auch nicht mehr die PA-Nummer, da es dafür inzwischen generatoren gibt. Eine PA-Kopie als Fax oder Mail würde ich als Gericht auch nicht anerkennen, da soetwas ganz einfach "editiert" werden kann (eine kleine Zahl geändert fällt bei Mail, Fax oder Kopie nicht auf).
hm, ok.
ist es verboten solchne generatoren zu benutzen?
Und, wenn man nie Kopie des Persos uns faxt aber dieses gefälscht ist, ist das nicht erst recht verboten?

Es wären nur "Waffen" für die man über 18 sein muss.
Also, keine für die man nen waffenschein, etc... braucht!

gruß und dank
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  #4 (permalink)  
Alt 22.08.2007, 23:17
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Verkauf ab 18 Jahren?

Ob die Benutzung verboten ist ioder nicht spielt letztendlich keine Rolle, da der Verkäufer nachweisen muss, dass er sich an Recht gehalten hat (wenn auch nicht das Waffengesetz, dann eben andere Gesetze, wo das festgelegt ist). Und die PANummer wird als Nachweis nicht anerkannt (wegen der Fälschbarkeit).
Auch wenn dir die Antwort scheinbar nicht gefällt: Wenn der Verkäufer nicht garantieren kann, das er nur an Ü18 verkauft, hat der Verkäufer schlechte Karten.
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