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| Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing... |
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| Anzeige Macht man sich strafbar wenn man als Begrüßung auf seine Website "Willkommen beim Geodatenserver ..." stellt? Benutzt man damit bereits seine Domain als offiziele Firmenbezeichnung? Hab in einem Artikel gelesen dass "Willkommen auf Domainname" wohl bereits strafbar sein soll... Stimmt das? |
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| Wenn der verwendete Name markenrechtlich oder auf ähnliche Weise geschützt ist, könnte man durchaus eine Abmahnung riskieren. Schließlich verwendest du ja einen Markennamen eines Unternehmens, wozu du ja nicht befugt bist. So könnte für Besucher der Eindruck entstehen, sie wären auf einer Seite dieses Unterehmens das den Namen für gewöhnlich verwendet. |
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| erstmal danke für die antwort... vielleicht bin ich schwer von begriff...aber man benutzt ja den namen SEINER eigenen domain..und damit keinen fremden firmennamen... hier mal ein auszug aus dem artikel von telepolis, den ich gelesen habe: "Es gibt einige Dinge, die auf Homepages seit Jahren üblich und dennoch hochgefährlich sind. Eins davon ist es, die Besucher mit "Willkommen auf Domainname" zu begrüßen. Es ist reine Höflichkeit, denn normal weiß der Surfer ja, auf welche Seite er wollte. Doch sind unbekannte Websurfer einem eben oft nicht wohlgesonnen, sondern nur auf den schnellen Euro per Abmahnung aus. Und wer einen Domainnamen in Verbindung mit einem "Willkommen" verwendet, benutzt ihn als offizielle Firmenbezeichnung, so die Gerichte." Nur mal so als Beispiel, wenn die Web-Adresse www.geodatenserver-beispielstadt.de ist und man auf die Startsite eben dieser Seite "Willkommen beim Geodatenserver der Beispielstadt" schreibt..benutzt man das damit als offizielle Firmenbezeichnung? Müsste das somit sogar als "Firma anmelden"? |
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| Das sehe ich nicht so, wie in dem Artikel. Es sei denn, man ist eine Firma. Ob man eine Firmenbezeichnung hat oder nicht entscheidet ja wohl der Inhalt und nicht ein Wort. Meiner Meinung nach macht der Artikel unnötige Panik oder ist nicht im Zusammenhang dargestellt. Wenn es im allgemeinen um Firmenbezeichnungen geht - also auch um Webseiten von Firmen - könnte dies durchaus relevant sein. Allerdings ist mir ein solches Urteil, auf das sich der Artikel bezieht, noch nicht untergekommen. Und was die Anmeldung als Firma abgeht: Die Kriterien sind ganz andere (langfristige Gewinnabsicht) als eine Begrüßung. |
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| Kenne das Urteil auch nicht und mal ehrlich, ein "Willkommen auf ..." macht noch lange keine Firma. Entweder war der Richter nicht ganz im Bilde vom Fall oder hatte einfach nur mal keine Ahnung worüber er da gerade urteilen sollte. Habe deinen Beitrag aber auch etwas falsch verstanden, dachte es ging um evtl. geschützte Begriffe. Hast du evtl. den Link zu dem Beitrag? Ich würde gerne das besagte Urteil gerne dadurch finden auf das sich der Artikel bezieht, manchmal verstehen Journalisten diese auch gerne mal etwas falsch, übertreiben es ein wenig oder machen einfach nur panik. |
| Tags: begruessung, website |
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