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| Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing... |
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| Ich hatte extra die Entscheidung "Tauschsule Dortmund" angeführt - bitte unbedingt durchlesen, bevor da (teure) Fehler gemacht werden. erst im letzten jahr haben das Kollegen machen müssen: "Bodenseekanzlei" ist auch unzulässig Bodenseekanzlei - irreführende Spitzenstellungswerbung
__________________ Rechtsanwalt Hendrik Peters Wer mehr über mich erfahren möchte: http://kanzleipeters.de Alle Beiträge hier sind keine Rechtsberatung sondern Meinungsäußerung. |
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| Hm, funktionieren links als Quellenangabe hier nicht? Muss aber weg und kann mich erst später drum kümmern.
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| Also das Urteil kenne ich, da geht es, streng genommen, um Städtebezeichnungen, bzw. Ortsbezeichnungen. Aber von Landesbezeichnungen steht da nix. Worunter ich -bayern.de, -hessen.de usw. verstehe. Auch halte ich das Urteil auch für ein wenig daneben, es stimmt zwar schon das es vielleicht den Eindruck erweckt das es die einzigste Tauchschule wäre, aber mal ehrlich, wer gibt denn direkt tauchschule-dortmund.de ein, wenn er dort eine sucht? Die meisten werden wohl über google und co. suchen und dort alle drei Schulen auffinden. Aber das Problem liegt bei fast allen Domain-Urteilen vor, da die Richter scheinbar von einem DAU als User ausgehen, der wild Domains in die Adresszeile einhämmert und hofft da die richtige Seite zu finden. Für mich ist das einfach eine einschränkung des Marktes, wer so schlau ist, sich die Domain als erstes zu schnappen, soll auch damit Geld verdienen dürfen. Nutzer die hal zu faul sind richtig zu suchen, haben halt Pech.
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| Ja was hilft's, wenn Du und einige andere hier diese Urteile für daneben halten. Doch das ist aus rechtlicher Sicht nicht wirklich zu beanstanden. Nutzer denken wirklich oft so billig. Und da greift das Wettbewerbsrecht. Zur Tauchschule: Der Sachverhalt wurde vom LG Dortmund im Sinne des Antrages (gegen die Domain) entschieden, das OLG Hamm hat es letztendlich bestätigt und die Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH war ebenfalls nicht erfolgreich - also sieht auch der BGH keine anderslautende Rechtsprechung, ich kenne da uch keine. Zudem hat das OLG Stuttgart letztes Jahr in Sachen Bodenseekanzlei parallel zu Hamm entschieden. Damit dürfte es schwer werden, das zu kippen. Und wie gesagt, aus wettberwerbsrechtlicher Sicht sind die Argumentationen nicht zu beanstanden, wenn auch aus Sicht vieler rechtlich unbedarfteren Internetprofis das nicht so toll erscheint. Hier die AKtenzeichen, mangels links muss man sich das selbst suchen: OLG Stuttgart 2 U 147/05, 16.03.2006, OLG Hamm 4 U 14/03, 18.03.2003 BGH I ZR 117/03, 20.11.2003 Zur Ausgangsfrage: Da stand das "Ländernamen" nur im Titel, gefragt wurde nach "westfalen" im Titel. Und da kommt die Entscheidung zur Bodenseekanzlei dem ziemlich nahe. Zumal auch mit Länderbezeichungen eine Spitzenstellungswerbung erfolgen könnte. Also nach wie vor: vorsicht - es kann (muss aber nicht) gefährlich sein.
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| Also "rechtlich unbedarfter Internetprofi" bin ich auch nicht, sondern ebenfalls Student im juristischen, mit Schwerpunkt in den hier anzutreffenden Bereichen. Troztdem halte ich das Urteil für schwach und auch Richter haben schließlich nicht die Weisheit gefressen, besonders im Onlinebereich sind Fehlentscheidungen ja nix neues. Das es rechtssprechung ist, ist mir auch klar. Aber bei der Frage hier, ging es (laut Titel) um Bundesländer und das Urteil spricht aus meiner Sicht nicht davon, sondern nur von Orts- und Stadtbezeichnungen. Das ist für mich ein Unterschied. Das der Autor hier nur westfalen geschrieben hat ist in der Tat unglücklich. Aus wettbewerblicher sicht gebe ich natürlich dem Gericht recht, auch wenn die Ansicht, das die Verbraucher nicht wirklich fähig sind, dennoch zu kritisieren ist. Die Folgen für den Verkehr im Internet, sind jedoch bei vielen, mit dem Wettbewerb begründeten Entscheidungen, wie immer eher negativ. Da sie wieder nur die Rechtsunsicherheit fördern und den deutschen Markt immer mehr einschränken.
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