| Rechtsberatung |
|
| Unsere Empfehlung |
| Information |
| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
Anzeige
| |||||||
| Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing... |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
| |||
| Anzeige [SIZE="4"]Hallo zusammen, wenn man zum Beispiel eine Domian registriert hätte, die den Namen eines Bundeslandes mit beinhaltet, z.B. www.xyz-westfalen.de, um die Webseite gewerblich zu betreiben, könnte das rechtliche Schwierigkeiten geben? Sind die Namen der Bundesländer rechtlich geschützt?[/SIZE] Vielen Dank für die Antworten! Viele Grüsse, muensteraner |
| |||
| Wohl kaum, ansonsten hätten Verbände ja auch große Probleme sich im internet unter einer einschlägigen Domain zu präsentieren. z.B. ParteiYX-bayern.de oder SportverbandX-hessen.de Beim gewewrblichen müsste es wohl auch so sein, das das Gewerbe auch in diesem Bundesland ansässig ist, ansonsten könnte es aus meiner Sicht irreführend sein. |
| |||
| Sooo einfach ist das nicht: Man kann an sich geografische Namen nutzen, nur kann das weitere Probleme nach sich ziehen: Wenn z.B. ein Mitbewerber sich auf die Füße getreten fühlt. (Siehe Entscheidung des OLG Hamm zum Thema "tauchschule-dortmund.de" und die Themen "Spitzenstellungswerbung" und "Alleinstellungswerbung") Und das ist nur ein Beispiel für Risiken der Verwendung geografischer Namen zur besseren Beschreibung...
__________________ Rechtsanwalt Hendrik Peters Wer mehr über mich erfahren möchte: http://kanzleipeters.de Alle Beiträge hier sind keine Rechtsberatung sondern Meinungsäußerung. |
| |||
| Also geografischen Schutz wird wohl eher bei Produkten gewährt, wie "Frankfurter" oder "Hartzer Käse" was auch immer, die dürfen nur so heißen, wenn sie auch dort herkommen, ebenso die nutzung solcher Domains wäre für diese Firmen nur möglich. Aber bei einem Bundesland bezweifel ich es, jeder kann XY Bayern benutzen, sofern er natürlich in diesem Land tätig ist oder sich der Inhalt darauf bezieht. Wenn er das natürlich nicht tut, kann man sicherlich Unterlassung fordern. Genauso darf ich Abkürzungen wie BKA in meiner Domain benutzen, wenn diese auf mein Gewerbe anwendbar ist.
__________________ hier klicken für die Forensuche Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche Meinung |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
| | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Symbole oder Flaggen geschützt? | Silwarin | Urheberrecht | 3 | 21.04.2008 10:05 |
| Firmenname urheberrechtlich geschützt? | plongo | Urheberrecht | 2 | 05.11.2007 13:39 |
| Woher weiß ich, ob der Name geschützt ist? | Unregistriert | Domain-Recht | 1 | 04.09.2006 15:30 |
| Übersetzung von Markennamen geschützt? | Domme | Domain-Recht | 0 | 16.06.2006 14:47 |
| Ips geschützt? | Anonymous | Sonstiges zum Onlinerecht | 0 | 24.11.2005 20:26 |
| |