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| Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden? |
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| Anzeige wenn ich was bei einem gewerblichen Anbieter ersteigere habe ich ja wohl mehr Sicherheit. Ich kann die Ware innerhalb 14 TAgen nach Erhalt - ohne Angabe von Gründen - zurück senden. Auch wenn ich nicht von ihm darauf hingewiesen werden - ist das so richtig? Wenn ich das aber mache - ich übernehme sogar die Portokosten. Was passiert, wenn der Verkäufer die Annahme des Paketes verweigert? weil nur dann habe ich ja auch Anspruch auf die Rückerstattung meiner Überweisung - oder? Klingt alles theoretisch, aber ich will nur wissen, ob das tatsächlich sicherer wäre, bei einem Händler zu kaufen. grüsse, mimikri |
| Tags: anbieter, frage, gewerblicher, sicherheit |
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| Ureberrechtsverletzung auf privater oder gewerblicher HP | RuperTus | Urheberrecht | 2 | 19.08.2008 13:40 |
| gewerblicher Verleih von Hörbüchern | blatt-form | Urheberrecht | 3 | 13.08.2008 10:39 |
| USTID Pflicht bei gewerblicher Webseite | bomber080674 | Sonstiges zum Onlinerecht | 3 | 21.02.2008 14:17 |
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