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  #16 (permalink)  
Alt 22.09.2008, 20:59
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Pornographie und Jugendschutz

Und was den Zugangsschutz angeht: Die PA Nummer ist kein wirksamer Schutz. Denn gerade die Kids, die sich für sowas interessieren, wissen auch, wie man sich eine solche Nummer generiert. Und deswegen hat die Rechtssprechung diese Altersverifizierung als unzureichend erkannt. Rechtlich bisher der einzige anerkannte Schutz ist meines Wissens das PostIdent.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #17 (permalink)  
Alt 14.01.2009, 20:21
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 14.01.2009
Beiträge: 5
Standard AW: Pornographie und Jugendschutz

Ich würde keine Pornoseite in Deutschland betreiben. Bei den aktuellen Jugenschutzgesetzen steht man damit mit einem Bein im Knast. Oder man vertreibt so gut wie alle potenziellen kunden.

Wenn ich eine Pornoseite betreiben würde, würde ich

- eine Offshore Firma gründen
- den Server in einem Land mit guter Internet-Verbindung und liberalen Gesetzen aufstellen, selbstverständlich bei einem Hoster, der solche Seiten duldet und Beschwerden abschmettert.
- die Domains kann man sogar in einem Drittland anonym registrieren

Über irgendwelche Abmahnungen kann man dann nur müde lächeln. Selbstverständlich dürfen da keine Sachen verbreitet werden, die inter******** als illegal angesehen werden, z.B. Kinderpornos, Tierpornos, etc.

Selbst wenn man selbst in Deutschland wohnt, dürfte es für die gierigen Wettbewerber schwierig sein, die Identität des Inhabers zu ermitteln. Die meisten würden wahrscheinlich gar nicht versuchen.

Mit dem deutschen Finanzamt sehe ich keine Probleme. Man kann die Einkünfte ganz ehrlich deklarieren. Es sind Einkünfte aus einer Unternehmensbeteiligung im Ausland. Muss man dem FA erklären, welche Jugenschutzmaßnahmen dieses Unternehmen ergreift? Ich sehe keinen Grund, warum man das tun sollte. Und selbst wenn das Finanzamt Wind davon bekommt, dürfen sie die Daten soweit ich weiß nicht an dritte weitergeben (auch nicht an andere Behörden), wenn der Zweck der Weitergabe nicht der Erhebung von Steuern dient.

Edit: warum wird das Wort I N T E R N A T I O N A L mit Sternchen überschrieben? Was soll dieser Kindergarten?

Geändert von waprold (14.01.2009 um 20:23 Uhr).
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  #18 (permalink)  
Alt 31.10.2009, 23:55
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 31.10.2009
Ort: Berlin
Beiträge: 8
Frage Erotische Hobbyseite und Jugendschutz?

Entschuldigung, dass ich diesen etwas älteren Thread wieder rauskrame, aber nach der Suche hier im Forum habe ich eine Frage, die hier sehr gut passt:

Was kann passieren, man bekommt langsam ein schlechtes Gewissen:

Man erstellt eine Erotikseite (als Hobby, nur ich und mein Partner sind auf Bildern zu sehen, Content heftiger FSK 18).

Die Texte auf der Seite sind weitestgehend jugendfrei gestaltet (keine f.-wörter etc, sondern liebevolle Umschreibungen).

Man hat die Grundlagen von SEO (Search Engine Optimizing) erlernt - Ergebnis: Die Hobby-Erotikseite steht bei sehr vielen Suchbegriffen ganz oben bei Goog*e!
Der Traffic wächst enorm, speziell aus dem deutschsprachigen Raum, ich bekomme langsam kalte Füße, meine Frage:

- Die Seite ist befindet auf einem ausländischem Freehoster.
- Man meldet sich dort einfach an, bekommt Webspace und kann seine Seite ohne Angabe einer verifizierten Mail-Adresse hochladen.

Kann ich dadurch Probleme bekommen?

Und wenn ja, wodurch?

Um das Problem noch mal zu verdeutlichen:
man wird langsam unsicher, durch das nicht vorhandene AVS und das perfekt betriebene SEO kann jeder Kiddie direkt auf meinen HC-Content zugreifen! Aber der Content ist nicht in DE gehost, es schlagen 2 Herzen in meiner Brust ...

liebe Grüße
Marion
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  #19 (permalink)  
Alt 02.11.2009, 09:18
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Pornographie und Jugendschutz

Weder der Server im Ausland noch das Berufen auf "fremde Inhalte" schützt davor, die rechtlichen Festlegungen beachten zu müssen. Entscheidend ist immer noch der Sitz des Betreibers ...

Und ansonsten will ich hier gar nicht über den rechtlichen Faktor des Themas diskutieren, wer den Sinn der Regelungen kennt aber nicht versteht oder nicht verstehen will und irgendwelche Lücken sucht und wem Selbstdarstellung oder Geld mehr bedeuten, als der Schutz von Kindern vor derartigem Material, der wird das rechtliche auch nie verstehen wollen ...
__________________
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