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  #1 (permalink)  
Alt 29.08.2007, 19:31
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 29.08.2007
Beiträge: 4
Standard Pornographie und Jugendschutz


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Hallo zusammen,

ich möchte mal eine allgemeine Frage in die Runde stellen. Eins Vorweg. Ich habe keinerlei Schwierigkeiten im Moment, auch kein Verfahren das ansteht. Ich bin nur auf der Suche nach einer relativ eindeutigen Aussage zu diesem Thema, da alles was ich bisher gefunden habe relativ schwammig ist. Deshalb wäre ich auch dankbar über persönliche Erfahrungen, die der ein oder andere vielleicht gemacht hat.

Also meine Frage:

Wenn ich Anbieter von pornografischen Inhalten bin, der Server im Ausland steh ich aber eine dt. Fa. bin, muss ich mich dann trotzdem an dt. Jugenschutz halten oder gilt für mich die Gesetzeslage des Landes in dem der Server steht?

Wie ist es, wenn der Server z. B. in Österreich steht und der Betreiber eine englische LTD. ist? Welches Recht gilt hierbei? Kann ich als Geschäftsführer mit Wohnsitz in Deutschland von der dt. Justiz zur Verantwortung gezogen werden?

Wie bereits erwähnt geht es hier nicht um einen bevorstehenden Rechtsstreit. Daher benötige ich keine Rechtsberatung. Es geht vielmehr darum, ob sich jemand schon mal intensiv mit dieser Thematik ausseinander gesetzt hat und eine einigermasen klare Ansage zu dem Thema geben kann. Ich hab bereits mit einigen Anwälten gesprochen, bekomme aber irgendwie keine klaren Aussagen.

Danke schon mal für Eure Hilfe
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  #2 (permalink)  
Alt 29.08.2007, 21:34
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.228
Standard AW: Pornographie und Jugendschutz

Kommt darauf an, wenn der Server im Ausland steht, sich aber an Deutsche richtet (bzw. in deutscher Sprache ist) dann ist sicherlich auch der Jugendschutz zu wahren. Auch wenn der Server in Deutschland steht und der Betreiber eine englische Firma ist, müsste dieser geltendes Recht einhalten was in D. gilt.

Beim einen Fall richte ich mich ja schließlich an Personen aus einem bestimmten Land und muss somit die geltenden Rechte einhalten, egal wo der Server mit den Inhalten steht. Ansonsten wäre ja eine Rechtsausheblung möglich, denn die Nutzer an die sich das Angebot richtet, müssen entsprechend auch die Gesetze einhalten, also wäre ein Angebot an diese das rechtswidrig ist, ja widerrum mit einer Rechtsverletzung durch den Nutzer verbunden.
Genauso wenn jemand eine ausländische Firma ist, den Server in einem anderen Land betreibt und ein Angebot an Personen aus einem Dritten land richtet. Wieso sollte er damit geltendes Recht aushebeln dürfen?
__________________
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[SIZE="1"][ Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche Meinung ][/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 29.08.2007, 21:58
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Pornographie und Jugendschutz

Von dem "man muss" mal ganz abgesehen, warum sollte man sich nicht an Recht halten. Meiner Meinung nach hat das schon seinen Grund, und so schwer ist es auch nicht ...
Meiner Meinung nach gehört der Jugendschutz zu einem sinnvollen Bereich des Rechts. Und jeder der ein wenig nachdenkt sollte den Grund auch erkennen ...
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  #4 (permalink)  
Alt 30.08.2007, 13:08
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 29.08.2007
Beiträge: 4
Standard AW: Pornographie und Jugendschutz

Zitat:
Zitat von aaky Beitrag anzeigen
Von dem "man muss" mal ganz abgesehen, warum sollte man sich nicht an Recht halten. Meiner Meinung nach hat das schon seinen Grund, und so schwer ist es auch nicht ...
Meiner Meinung nach gehört der Jugendschutz zu einem sinnvollen Bereich des Rechts. Und jeder der ein wenig nachdenkt sollte den Grund auch erkennen ...
Danke für diesen nützlichen Hinweis.
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  #5 (permalink)  
Alt 30.08.2007, 13:33
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 29.08.2007
Beiträge: 4
Standard AW: Pornographie und Jugendschutz

@styxx

Nun gut, ein detuscher Text heisst ja noch lange nicht, dass dieser auch für den deutschen Markt bestimmt ist. Er könnte ja für Österreich und Schweiz sein, in denen die Bestimmungen nun mal ein wenig anders ausgelegt sind als in Deutschland.

Das eine deutsche Firma mit in Sitz und Server in Deutschland sich an dt. Recht halten muss ist klar. Aber das Anbieter aus dem Ausland, die Ihren Service AUCH in Deutschland anbieten, sich nicht umbedingt um deutsches Recht kümmern, kennt man am Beispiel des Glücksspiels. Beispiele hierfür sind ganz besonders bwin.com und alle Poker Angebote. So hatte ja ein deutscher Politiker gemeint, er wolle rechtlich gegen bwin vorgehen und den Laden dicht machen. Woraufhin bwin nur herzlich gelacht haben und klar gestellt haben, dass der Firmensitz in Österreich ist, und der gute Mann fordern kann was er will. Sie unterstehen nicht der deutschen Gerichtsbarkeit.

Ähnliches beim Pokern. Pokern ist in Deutschland ein Glücksspiel und als solches nur im staatl. Casinos erlaubt. Beim Online-Poker heissts aber, das als Ort des Spiels der Standort des Servers gilt und nicht das heimische Wohnzimmer. Daher werden auch deutsche, die nicht im staatl. Casino spielen und somit theoretisch illegales Glücksspiel betreiben, nicht belangt.

Um den moralischen Aspekt kurz anzusprechen. Es geht nicht darum, Jugendschutz zu umgehen und Kindern Pornos anzudrehen. Es geht nur darum, dass die dt. Bestimmungen halt sehr schwammig sind und die Betreiber ins Ausland gehen, wo die Bestimmungen zum einen klar definiert sind, realistisch Umzusetzen sind und vor allem natürlich einfach nicht so streng sind.
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