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  #16 (permalink)  
Alt 15.12.2008, 13:52
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 15.12.2008
Beiträge: 1
Standard AW: Aktuelles Forenrecht

Zitat:
Zitat von waldesrauschen Beitrag anzeigen

Nach der neuen Rechtssprechung gilt anderes.
Nun ist der Forenbetreiber derjenige, der die Verantwortung für Foreninhalte zu tragen hat. Ein Disclaimer, welches den Betreiber des Forums von einer Verantwortung der Beiträge befreit, ist somit ungültig.

Dies bedeutet, daß jeder einzelne Forumsbeitrag vor der Veröffentlichung
von einem Administrator geprüft werden müßte, was aber einen großen Arbeitsaufwand darstellt.
Ich weiß, ich bin über ein Jahr zu spät dran. ^^

Wie sieht es denn mit der Reaktionszeit der Administratoren aus?
Gibt es da eine bestimmten Zeitraum innerhalb dem man den Beitrag straffrei finden und löschen kann?
Kein Admin sitzt 24/7 da, er kann noch so viele Moderatoren angestellt haben. Es gibt sicherlich irgendwann mal eine Zeit wo keiner Online ist, der aufpassen kann.

Besten Dank
howsy
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  #17 (permalink)  
Alt 15.12.2008, 22:59
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Aktuelles Forenrecht

Da gibt es keine Regel. Das wird immer im Einzelfall betrachtet.

Hier werden sicherlich die persönlichen Umstände berücksichtigt. Ich könnte mir vorstellen, bei jemandem, der die Seite hauptberuflich betreibt oder wenn die Seite sein berufliches Umfeld ist, wird wohl eine stärkere Kontrolle gefordert als bei jemandem, der den ganzen Tag am Fließband steht und abends gerade mal für eine Stunde ins Imternet schaut.

Auch dürfte der Besucherstrom betrachtet werden. Wenn gerade mal ein beitrag pro Tag erscheint, dürfte die tägliche Kontrolle reichen, wenn hunderte Beiträge pro Minute erscheinen sollte der Betreiber dafür sorgen, das das Forum kontinuierlich kontrolliert wird (unabghängig davon, was er selbst macht).

Um es kurz zu formulieren: Wer die Kontrolle nicht gewährleisten kann, sollte kein Forum betreiben.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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