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Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing...

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  #1 (permalink)  
Alt 30.08.2007, 13:00
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 30.08.2007
Beiträge: 8
Standard Marken und Domainreccht


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Hallo,

folgende Frage:

Jemand (a) hat die Domain www.beispielname.de registriert und darauf einen
Shop laufen.

Jemand anderer (b) hat den den Namen der der Domain "beispielname"
als Wortmarke eingetragen. Die Nizza Klassen stimmen auch mit dem Shopangebot von (a) überein.

--------------------------------------------------------------------------
Nun müßte doch (a) die Domain an (b) abgeben, da dieser Markenrecht
besitzt?

Kann man eigetlich einen Namen auch mit der Domainendung schützen lassen?

Beispiel:

"beispielname" ist als Wortmarke eingetragen

Unter "beispielname.de" läuft ein Shop, der jemand anderem gehört.

Kann man statt "beispielname" das Wort "beispielname.de" als Marke eintragen? Mit der Endung.de?

Gruß
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  #2 (permalink)  
Alt 30.08.2007, 13:35
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Marken und Domainreccht

Zitat:
Nun müßte doch (a) die Domain an (b) abgeben, da dieser Markenrecht besitzt?
Das mit dem Markenrecht ist richtig. Allerdings muss (a) die Domain nicht übergeben, sondern lediglich die Verwendung unterlassen. Es reicht also, wenn (a) entweder die Domain lahmlegt oder kündigt. Eine (kostenlose) Übergabe muss nicht stattfinden.
Zitat:
Kann man eigetlich einen Namen auch mit der Domainendung schützen lassen?
Kann man. Unter Umständen hat man dann aber kein Schutz auf den Begriff ohne Endung, wobei das aber von den Markenanwälten im Einzelfall gesehen wird.
Wenn aber jemand schon "beispielname" hat, könnte er der Verwendung "bespielname.de" als Marke (oder im gewerbliche Gebrauch) widersprechen (Ähnlichkeit, Verwenchslungsgefahr)

Geändert von aaky (30.08.2007 um 13:46 Uhr).
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  #3 (permalink)  
Alt 30.08.2007, 13:39
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 30.08.2007
Beiträge: 8
Standard AW: Marken und Domainreccht

Zitat:

Kann man. Unter Umständen hat man dann aber kein Schutz auf den Begriff ohne Endung, wobei das aber von den Markenanwälten im Einzelfall gesehen wird.
Wenn aber jemand schon "beispielname" hat, könnte er der Verwendung "bespielname.de" als Marke (oder im gewerbliche Gebrauch) widersprechen (Ähnlichkeit, Verwenchslungsgefahr)
-----------------------------------------------------------------------------
Auch dann, wenn die Nizza Klassen nicht übereinstimmen?
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  #4 (permalink)  
Alt 30.08.2007, 13:46
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Marken und Domainreccht

Dann eigentlich nicht, aber das kann auch sehr weitreichend ausgelegt werden. Wenn man zum Beispiel eine Marke zwar nicht für Werbung / Internet klassifiziert aber trotzdem verwendet, könnte jemand, der eine ähnliche Marke dafür registriert hat, der Marke widersprechen.
Ist aber sehr einzelfallabhängig (und ich glaube die Hauptbeschäftigung des Markenamtes - zumindest wenn man sieht, das derartige "Streitigkeiten" mehr als 2 Jahre dauern )
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  #5 (permalink)  
Alt 30.08.2007, 20:37
Moderator
 
Registriert seit: 26.07.2007
Beiträge: 1.351
Standard AW: Marken und Domainreccht

Ist das eigentlich wirklich so (ungerecht):
ich registriere mir die Domain blabla.tld, jemand lässt sich "blabla" schützen und ich muss halt das oben beschrieben mit der Domain machen, obwohl ich die Domain vor der Anmeldung der Marke gehabt habe?
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