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| Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden? |
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| Anzeige Hallo allerseits, habe heute das erste Mal mit den unangenehmen Seiten der Online-Versteigerung zu kämpfen. Folgendes ist passiert: Ich habe letzte WOche einen Gasgrill für 510 Euro + 69 Euro Versand ersteigert. Soweit so gut. Das Geld wurde überwiesen und das Produkt wurde heute per Spedition angeliefert. Als der Karton dann auf der Terrasse stand, habe ich ihn sofort geöffnet und angefangen die Seitenteile anzuschrauben. Schon da ist mir aufgefallen, dass der Grill in sich verzogen ist und nicht alles so passt wie es sollte. Also habe ich ihn erstmal stehen lassen und beim Verkäufer angerufen, da ich von meinem Widerrufsrecht Gebrauch machen wollte/möchte. Der Verkäufer wiederrum sagte mir, dass mein Widerrufsrecht erloschen sei, da ich das Gerät bereits aufgebaut habe und es sich nicht mehr im ursprünglichen Zustand befindet. (also in dem Zustand, in dem ich es erhalten habe) Zudem habe ich sicherlich Kratzer durch das Anschrauben der Teile herbeigeführt. Er meinte, dass er mir eine Lösung anbieten könne, um den Grill "grade" zu bekommen, also die "Verzerrungen" zu beheben. Damit bin ich jedoch nicht zufrieden, da mir der Grill, so wie er auf meiner Terrasse stand, nicht wirklich gefällt. Muss ich ihn jetzt wirklich behalten? Ich habe irgendetwas gelesen von wegen Wertersatz, etc.? Und gemäß § 357 BGB (was meiner Meinung nach zutrifft auf meine Situation) steht geschrieben, im 3. Absatz: [I]Der Verbraucher hat abweichend von § 346 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung zu leisten, wenn er spätestens bei Vertragsschluss in Textform auf diese Rechtsfolge und eine Möglichkeit hingewiesen worden ist, sie zu vermeiden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf die Prüfung der Sache zurückzuführen ist. [/i] Trifft das bei mir zu? Bin für Antworten sehr dankbar! Gruß Daniel |
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| War der Verkäufer ein gewerblich tätiger (Powerseller) oder ein privater?
__________________ hier klicken für die Forensuche [SIZE="1"][ Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche Meinung ][/SIZE] |
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| Meiner Meinung nach ist das Widerrufsrecht nicht erloschen, wenn man etwas, was man aufbauen muss, aufbaut. Das würde den Sinn des Ganzen so ziemlich aushebeln. Und zur Prüfung gehört meiner Meinung auch der Aufbau, da man das Gerät vorher gar nicht prüfen könnte. Sicherlich könnte der Verkäufer angemessenen (!) Wertersatz geltend machen, wenn der Wert geschmälert wurde. Aber das muss schon spürbar sein. Und der Verkäufer muss die Wertminderung nachweisen können. Andererseits hätte ich bei Sachmangel nicht widerrufen sondern Sachmängel geltend gemacht - da kann man bei vergeblicher Nachbesserung (und das muss man nicht selbst machen) zurücktreten können. |
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| Ich habe bis jetzt noch nichts geltend gemacht. Erst einmal vorsichtig telefonisch bei der Firma angefragt. Außer den Tipps, wie ich es selber beheben könnte, ist man mir nicht entgegen gekommen. Einmal gefällt der Grill mir optisch doch nicht so gut, wie ich es gedacht habe bzw wie ich ihn mir anhand der Bilder im Netz vorgestellt habe. Und zweitens nerven mich solche Kleinigkeiten wie verzogenes Gestell, Schubladen die nicht richtig schließen, scharfe Kanten. Wie hoch kann denn dieser Wertersatz gehen und wie muss der Händler das nachweisen? @aaky: was würdest du mir empfehlen, wie ich weiterverfahren soll? |
| Tags: ebay, kauf |
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