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Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing...

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  #31 (permalink)  
Alt 02.09.2007, 15:15
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: CNO-Domains und ihre Rechtssicherheit

Zitat:
harmoniserte Marke
Ich kenne nur harmonisierte Recht und das bedeutet meiner Meinung nach nichts anderes als "angeglichen" - also das rechtliche Regelungen so angepasst werden, dass sie - von kleinen ********en Besonderheiten mal abgesehen - überall gleich sind.
Zitat:
was ist, wenn ein Spanier jetzt eine span. Marke sichert und dann die europäische M ... Was kann eine int. Marke auf ein dt. Markenrecht auswirken. Hebt es dieses auf?
Wenn er dann in D tätig wird, könnte er meiner Meinung nach die Verwendung der dt. unterbinden. Die Marke wird nicht gelöscht oder ungültig - nur die Verwendung wird komplizierter. Inter********es / europäisches Recht geht bei konkurrierenden Bestimmunegn über deutsches Recht.
Zitat:
mit Domains hat das nur noch sehr bedingt zu tun, oder!?
Ja. Die Verwendung der Domain wird erst problematisch wenn es eine räumliche Überschneidung (also der Spanier, der jetzt mit seiner europ. Marke in D tätig wird) gibt (hatten wir das nicht schon weiter oben - oder in einem anderen Beitrag?)
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  #32 (permalink)  
Alt 04.09.2007, 15:19
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 30.08.2007
Beiträge: 16
Lächeln AW: [CNO-Domains und ihre Rechtssicherheit] bzgl. der Markensicherheit

Danke aaky für die Antworten, [auch an Styx]

bezüglich der Rahmenbediungen die das DPMA in München für die Verlängerung vorgibt habe ich mich mal erkundigt.

Zitat:
Zitat: Wann muss man die Verlängerung der Markenrechte beantragen? Vor Ablauf der oben genannten 10 Jahre?
Also - ich habe genaue Daten eingeholt.

Zitat:
Vor dem Ablauf. Damit stellt sich die Frage nach dem Vorrecht nicht mehr
(genaue Frist interessiert mich persönlich erst in 5 Jahren, deswegen hab ich
danach noch nicht gesucht). Und ist die Marke einmal abgelaufen weil man das verpasst hat muss man die neu beantragen. Und dann könnte jemand schneller gewesen sein ....

Das DPMA schreibt in einer Antwort:

Zitat:
Im Merkblatt "Wie melde ich eine Marke an?" ist auf der Seite 7 unter der Überschrift "Wie lange ist die Marke geschützt?" folgendes ausgeführt:

Die Schutzdauer einer eingetragenen Marke beginnt mit dem Anmeldetag
(§ 33 Abs. 1 MarkenG) und endet zehn Jahre nach Ablauf des Monats,
in den der Anmeldetag fällt (§ 47 Abs. 1 MarkenG).

Die Schutzdauer kann um jeweils zehn Jahre verlängert werden (§ 47 Abs. 2 MarkenG). Die Verlängerung wird dadurch bewirkt, dass eine verlängerungsgebühr und, wenn die Verlängerung für Waren bzw. Dienstleistungen gelten soll, die in mehr als drei Klassen fallen, die Klassengebühren gezahlt werden. Diese Gebühren sind jeweils
für die folgende Schutzfrist am letzten Tag des Monats fällig, in dem die Schutzdauer der Marke endet (§ 3 Abs. 2 PatKostG). Sie dürfen frühestens ein Jahr vor Eintritt der Fälligkeit vorausgezahlt werden. Sie sind bis zum Ablauf des zweiten Monats nach Fälligkeit zu zahlen. Danach kann die Verlängerung nur noch bewirkt werden, wenn die Gebühren mit einem
Verspätungszuschlag bis zum Ablauf einer Frist von sechs Monaten nach Fälligkeit gezahlt werden (§ 7 Abs. 1 PatKostG). Um Kosten zu sparen, wird dringend empfohlen, rechtzeitig (zuschlagsfrei) zu zahlen bzw.
selbst den (teilweisen) Verzicht auf die Marke zu erklären (§ 48 Abs. 1 MarkenG), soweit eine Verlängerung der Schutzdauer nicht beabsichtigt ist.

Also - im 9. Jahr nach der Anmeldung sollte man die nötigen Schritte der Verlängerung in die Wege leiten. Dann brennt nichts an und man ist auf der sicheren Seite.

Gruss
Jakob82
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  #33 (permalink)  
Alt 04.09.2007, 15:41
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: CNO-Domains und ihre Rechtssicherheit

@jakob82
Danke

Da hab ich ja noch ein paar Tage Zeit
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