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Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt.

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  #1 (permalink)  
Alt 02.09.2007, 14:03
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 02.09.2007
Beiträge: 3
Standard Überweisung/Geldwäsche


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Hallo zusammen,

ich versuche im Rahmen eines Betrugsfalles Kontobewegungen aufzuklären. Dies wird mir allerdings dadurch erschwert, dass Überweisungen meistens nicht als Überweisung gebucht wurden, sondern als Barabhebung und gleichzeitige Bareinzahlung, so dass sie für mich nicht von tatsächlichen Barabhebungen zu unterscheiden sind. Die Bank sagt, dass dies gängige Praxis sei und der Kontobevollmächtigte dies explizit verlangt habe. Ist es tatsächlich in Ordnung, dass eine Bank eine Überweisung auf solch eine Art und Weise verschleiert?

Vielen Dank,
Keek
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  #2 (permalink)  
Alt 02.09.2007, 14:32
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Überweisung/Geldwäsche

Die Banken machen das, was der Kunde will. Und es ist ein Recht des Kunden, mit seinem Geld zu machen was er will. Und nicht alle die Geld abheben wollen sind Betrüger, und Banken sind erst ab bestimmten Beträgen berechtigt und verpflichtet Auskünfte vom Kunden zu verlangen.
Zitat:
ich versuche im Rahmen eines Betrugsfalles Kontobewegungen aufzuklären. Dies wird mir allerdings dadurch erschwert,
Deswegen macht man sowas ja auch nicht selbst sondern überlässt das berechtigten Stellen. Und die haben auch entsprechende Möglichkeiten, von den Banken detailliertere Auskünfte zu bekommen.
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  #3 (permalink)  
Alt 02.09.2007, 14:40
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 02.09.2007
Beiträge: 3
Standard AW: Überweisung/Geldwäsche

Der Punkt ist aber gerade, dass kein Geld abgehoben wurde. Faktisch war es eine Überweisung. Gebucht wurde es allerdings auf dem mir bekannten Konto als Bar-Auszahlung und auf anderen Konten als Bar-Einzahlung.
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  #4 (permalink)  
Alt 02.09.2007, 14:44
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Überweisung/Geldwäsche

Bist du dir mit dem "nicht abgehoben" sicher? Ansnonsten kann ich als Verwendungszweck ja auch "Bar-Auszahlung" angeben
Aber egal, ich glaube kaum, dass eine Bank bewußt Geldwäsche unterstützt - es sei denn, der Bankmitarbeiter hängt mit drin. Dann würde ich bei der Bank mal mit jemandem anders sprechen
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  #5 (permalink)  
Alt 02.09.2007, 14:44
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Überweisung/Geldwäsche

Bist du dir mit dem "nicht abgehoben" sicher? Banken dürften deartige Auskünfte bei Fremdkonten ja gar nicht machen. Ansonsten kann ich als Verwendungszweck ja auch "Bar-Auszahlung" angeben
Aber egal, ich glaube kaum, dass eine Bank bewußt Geldwäsche unterstützt - es sei denn, der Bankmitarbeiter hängt mit drin. Dann würde ich bei der Bank mal mit jemandem anders sprechen
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