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| Anzeige wenn ich Bilder einer Webcam im Internet veröffentliche und darauf gelegendlich Personen zu sehen sind, ist es dann rechtlich gesehen erlaubt ? Wenn sich die Webcam z.B. auf irgendeine Wiese zeigt und da manchmal personen vorbeigehen, die dann durch\'s Bild laufen. Wass darf ich, was nicht ? |
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| Wenn die Wiese nicht zu deinem Grundstück gehört, sondern diese öffentlich ist, darfst du die WebCam erst garnicht darauf richten. Würde das wie bei einer privaten Überwachungskamera sehen, die darf auch nur auf dem eigenen Grundstück Bilder aufzeichnen, aber nicht auf öffentliche oder fremde Grundstücke zeigen. Eine WebCam ist hier ja auch nichts anderes als eine Kamera mit Überwachungsmöglichkeit, die sogar noch öffentlich verbreitet werden kann. Wenn dann, wie aaky schon sagt, Leute deutlich zu erkennen sind, wäre das auch aus meiner Sicht nicht zulässig. Dabei müsste man noch nicht mal gestochen Scharf die einzelnen Personen erkennen, es reicht wohl schon aus wenn diese gewisse Merkmale wiedererkennen lassen.
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| Hallo, sorry fürs Ausgraben, aber der Thread trifft ungefähr meine Frage. Dass das "ungenehmigte Veröffentlichen" von Bildern/Videos von Personen eigentlich gegen das Gesetz verstößt dürfte klar sein, aber woher nehmt ihr die Information mit den Gebäuden? Ich habe hier den Heise-Artikel gelesen, in welchem man zwar davon spricht, das zu verbieten, jedoch anscheinend ist es noch erlaubt. Ich sehe im Veröffentlichen von Bildern von Häusern Anderer via Webcam und im Veröffentlichen von Häusern Anderer über eine Geoapplikation keinen großen Unterschied. Wäre nett, wenn ihr da ne Antwort hättet =) Thx |
| Tags: darf, webcam |
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