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| Anzeige Die Ergebnisse würden bei einer öffentlichen Schulveranstaltung gezeigt. Davon wurde wiederrum ein Video gedreht. Dieses Video wollen wir nun auf einer eigenen Internetseite veröffentlichen. Dabei stellen sich mir jetzt aber urheberrechtliche Fragen: Inwieweit kann ich dieses Video zeigen, wenn darauf Bilder und Videos zu sehen sind, die aus dem Internet stammen (z.B. Ein Bild eines abgestorbenen Baumes als Opfer der Klimaerwärumung - oder Bilder von Autos, die besonders viel Sprit fressen). Diese Beiträge belegen und verdeutlichen allerdings nur das, was die Schüler in ihrem Referat vortragen. Gilt das als wissenschafltiches Zitat bei einer Facharbeit. Wenn ja, wie müssen die Quellen benannt werden und würde dies auch für Schülertexte gelten, die mit entsprechenden, unterstützenden Bildern aufgearbeitet sind und direkt im Web veröffentlicht werden. Vielen Dank für Eure Bemühungen Burgschule Geändert von Burgschule (03.09.2007 um 14:34 Uhr). |
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| Sehr konkret formuliert, könne evtl. gelöscht werden. Also bei der Aufführung selbst sehe ich persönlich keine Probleme, nach §52 I, da es sich um eine Schulveranstaltung, mit erzieherischem Zweck (Umweltschutz) handelt und diese unentgeltlich (?) und in einem begrenzen Kreis von Personen stattgefunden hat. Fraglich wäre nur die Zustimmung der Urheber, zur Verwendung der Materialien. Eine Verbreitung via Internet, würde meiner Meinung nach jedoch diesen Kreis verlassen. Zum einen wäre es nicht mehr vom Personenkreis eingegrenzt, sondern öffentlich. Auch handelt es sich aus meiner Sicht nicht mehr um eine Schulveranstaltung sondern lediglich ein Video von selbiger. Somit müssten Vergütungen an die Urheber gezahlt, sowie deren Zustimmung eingeholt werden. Weiterhin wäre es denkbar das Firmen sich beschweren könnten, da ihre Autos als "Dreckschleudern" dargestellt werden und somit im negativen Licht erscheinen, sofern es sich um aktuelle Modelle handelt.
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| Danke für deine prompte Antwort Ich hoffe du verstehst, dass mir an einer etwaigen, langwierigen Urheberrechtsverhandlung nicht gelegen ist. Daher will ich noch etwas genauer nachfragen: Auch bei der Internetseite handelt es sich doch um ein erzieherisches Werken. Die Schüler sollen ja selbst das Video bearbeiten und einstellen (Umgang mit neuen Medien / Web 2.0). Inhaltlich soll es eine Dokumentation des geleisteten sein (Berichte / Protokolle üben). Ist dann nicht auch die Webseite/Blog eine wissenschaftliche Arbeit. (siehe auch hier: Recht auf Lehrer Online Geändert von Burgschule (03.09.2007 um 14:39 Uhr). |
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| Kann man natürlich darüber streiten, ich würde sagen nein und es auch als ledigliche Dokumentation des geleisteten sehen. Selbst wenn, das Kriterium des bestimmbaren und begrenzbaren Personenkreises, wird bei der Veröffentlichung im Internet nicht eingehalten und damit wäre man auch wieder verpflichtet die Urheber zu vergüten bzw. auch um Erlaubnis zu fragen. Bei einer Aufführung vor den Eltern z.B., wäre der Personenkreis ja schließlich begrenzbar, im Internet kann jeder darauf zugreifen. Zwar kann es durchaus sein das die Webseite selbst und das Bearbeiten des Videos etc. "wissenschaftliches Arbeiten" für die Schüler darstellt, also eine Wissensvermittlung, aber ich würde den Inhalt des Videos selbst nicht als solches sehen.
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| Tags: schulauffuehrung, urheberrecht |
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