Suche

Rechtsberatung vom spezialisierten Anwalt


Anzeige

Information

Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt.



Anzeige

Zurück   Forum zum Internetrecht > Onlinerecht > Urheberrecht

Antwort  
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1 (permalink)  
Alt 03.09.2007, 13:19
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 03.09.2007
Beiträge: 2
Standard Urheberrecht bei Schulaufführung


Anzeige
Gesetz dem Fall, ich hätte mit meinen Schülern eine Projektarbeit zum Thema Klimawandel durchgeführt. Dabei hätten die Schüler Informationen und Bilder aus dem Internet gesammelt und in Powerpoint Präsentationen und auf Plakaten verarbeitet.Ebenso wurden Videoausschnitte aus Filmen und Fernsehbeiträgen benutzt.

Die Ergebnisse würden bei einer öffentlichen Schulveranstaltung gezeigt. Davon wurde wiederrum ein Video gedreht.

Dieses Video wollen wir nun auf einer eigenen Internetseite veröffentlichen. Dabei stellen sich mir jetzt aber urheberrechtliche Fragen:

Inwieweit kann ich dieses Video zeigen, wenn darauf Bilder und Videos zu sehen sind, die aus dem Internet stammen (z.B. Ein Bild eines abgestorbenen Baumes als Opfer der Klimaerwärumung - oder Bilder von Autos, die besonders viel Sprit fressen). Diese Beiträge belegen und verdeutlichen allerdings nur das, was die Schüler in ihrem Referat vortragen. Gilt das als wissenschafltiches Zitat bei einer Facharbeit.

Wenn ja, wie müssen die Quellen benannt werden und würde dies auch für Schülertexte gelten, die mit entsprechenden, unterstützenden Bildern aufgearbeitet sind und direkt im Web veröffentlicht werden.

Vielen Dank für Eure Bemühungen

Burgschule

Geändert von Burgschule (03.09.2007 um 14:34 Uhr).
Mit Zitat antworten

  #2 (permalink)  
Alt 03.09.2007, 14:17
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.241
Standard AW: Urheberrecht bei Schulaufführung

Sehr konkret formuliert, könne evtl. gelöscht werden.

Also bei der Aufführung selbst sehe ich persönlich keine Probleme, nach §52 I, da es sich um eine Schulveranstaltung, mit erzieherischem Zweck (Umweltschutz) handelt und diese unentgeltlich (?) und in einem begrenzen Kreis von Personen stattgefunden hat. Fraglich wäre nur die Zustimmung der Urheber, zur Verwendung der Materialien.
Eine Verbreitung via Internet, würde meiner Meinung nach jedoch diesen Kreis verlassen. Zum einen wäre es nicht mehr vom Personenkreis eingegrenzt, sondern öffentlich. Auch handelt es sich aus meiner Sicht nicht mehr um eine Schulveranstaltung sondern lediglich ein Video von selbiger. Somit müssten Vergütungen an die Urheber gezahlt, sowie deren Zustimmung eingeholt werden.

Weiterhin wäre es denkbar das Firmen sich beschweren könnten, da ihre Autos als "Dreckschleudern" dargestellt werden und somit im negativen Licht erscheinen, sofern es sich um aktuelle Modelle handelt.
__________________
hier klicken für die Forensuche

[SIZE="1"][ Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche Meinung ][/SIZE]
Mit Zitat antworten
  #3 (permalink)  
Alt 03.09.2007, 14:33
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 03.09.2007
Beiträge: 2
Standard AW: Urheberrecht bei Schulaufführung

Danke für deine prompte Antwort

Ich hoffe du verstehst, dass mir an einer etwaigen, langwierigen Urheberrechtsverhandlung nicht gelegen ist. Daher will ich noch etwas genauer nachfragen:

Auch bei der Internetseite handelt es sich doch um ein erzieherisches Werken. Die Schüler sollen ja selbst das Video bearbeiten und einstellen (Umgang mit neuen Medien / Web 2.0). Inhaltlich soll es eine Dokumentation des geleisteten sein (Berichte / Protokolle üben).

Ist dann nicht auch die Webseite/Blog eine wissenschaftliche Arbeit.

(siehe auch hier: Recht auf Lehrer Online

Geändert von Burgschule (03.09.2007 um 14:39 Uhr).
Mit Zitat antworten
  #4 (permalink)  
Alt 03.09.2007, 16:32
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.241
Standard AW: Urheberrecht bei Schulaufführung

Kann man natürlich darüber streiten, ich würde sagen nein und es auch als ledigliche Dokumentation des geleisteten sehen. Selbst wenn, das Kriterium des bestimmbaren und begrenzbaren Personenkreises, wird bei der Veröffentlichung im Internet nicht eingehalten und damit wäre man auch wieder verpflichtet die Urheber zu vergüten bzw. auch um Erlaubnis zu fragen.
Bei einer Aufführung vor den Eltern z.B., wäre der Personenkreis ja schließlich begrenzbar, im Internet kann jeder darauf zugreifen.

Zwar kann es durchaus sein das die Webseite selbst und das Bearbeiten des Videos etc. "wissenschaftliches Arbeiten" für die Schüler darstellt, also eine Wissensvermittlung, aber ich würde den Inhalt des Videos selbst nicht als solches sehen.
__________________
hier klicken für die Forensuche

[SIZE="1"][ Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche Meinung ][/SIZE]
Mit Zitat antworten

//AT-Internet

SEO by vBSEO

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46