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| Anzeige Wenn man eine Kneipe eröffnen wollte nud sie nach einer Fersehfigur bennen wollte, ist die in diesem Moment urheberrechtlich geschützt? Auch dann, wenn es sich bei dem Namen um einen Nachnamen handelt, der auch reell existiert, wenn auch selten? Der also z.B. im Telefonbuch jederzeit auffindbar gewesen wäre? Und wenn man weiterhin nun etwa Fotos in der Kneipe aus der Serie aufhängen würde, die ja auch jederzeit aus dem Internet frei zu beziehen sind oder aus Magazinen ausgeschnitten werden können? Und wenn man weiterhin ein Speisekarte entwerfen würde, in denen die Menus nach der Fersehfigur bezeichnet sind? Also etwas, wenn die Figur nun "Meier" hieße, dann etwa eine Pizza "Meier" anzubieten? Danke für Euer Interesse an meiner Frage. es schrieb: |
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| Erstmal was anderes, bevor ich antworte: Warum schreibst du deine Email in den Beitrag? Hast du noch nicht genug Spam? Die Angabe der Email Adresse sollte man sich sparen .... Die Figur oder der Name können durchaus geschützt sein. Ansonsten liegt in der Regel auf sowas auch ein Urheberrecht - was im Gegensatz zu einem "Markenschutz" automatisch gilt. Dazu muss es nicht eingetragen sein. Solange mit dem Namen nichts "assoziiert" wird und der allgemein ist klann man ihn verwenden, sobald aber eine Verbindung (Bilder, Icons ...) mit dem urheberrechtlich Geschützten besteht, könnte ein Verstoß vorliegen. Geändert von aaky (05.09.2007 um 09:30 Uhr). |
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| Also ich würde sagen das es darauf ankommt, wie individuell der Name ist und ob dieser geschützt ist. Mickey Maus steht mit Sicherheit unter Schutz, aber eine "Gaststätte Maus" würde darin jedoch keine Rechtsverletzung darstellen, jedoch eine Gaststätte zur Mickey Maus". Maus alleine ist schließlich nicht schützbar, aber in Kombination mit Mickey schon eher.
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| Tags: fersehfiguren, urheberrecht |
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