| Information |
| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
Anzeige
| |||||||
| E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping... |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
| |||
| Anzeige Wenn man einen Artikel im Internet verkauft (im Forum, Flohmarkt) mit folgender Textangabe: "keine Garantieansprüche oder Rückgabe möglich, da es sich um einen privaten Verkauf handelt".... muss man den Artikel dann zurücknehmen, wenn der Käufer sich nach 3 Wochen beschwert, dass der Artikel angeblich defekt sei...?! |
| |||
| Warum sollte man dazu verpflichtet sein? Für den Verklauf privater Gegenstände gilt das Recht, dass es unverhältnismäßig ist, wenn man Garantie gewähren müsste (ist sogar europäisches Recht und somit in ganz Europa geltend). Was anderes, wenn man das hinschreibt und aufgrund des Verkäuferverhaltens (Menge & Preis der Waren) darauf zu schließen ist, dass man sich mit diesem Satz aus der Verantwortung stehlen will - man also gewerbsmäßig verkauft. |
| Tags: privatverkauf, rueckgaberecht |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
| | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Urheberrecht beim Privatverkauf von Windows | Grauzone | Urheberrecht | 1 | 26.02.2008 11:50 |
| Privatverkauf - Defekt - Mahnbescheid | suckerrecht | Onlineauktionen | 1 | 02.01.2008 13:54 |
| Privatverkauf als Internetkleinanzeige | Lola | Strafrecht & Internet | 5 | 07.11.2007 19:34 |
| Rückgaberecht | Anonymous | E-Commerce | 5 | 24.10.2007 20:06 |
| |