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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Anzeige wenn ich als Webmaster fuer einen Domain-Inhaber die Webseiten mache, und diese -nach Abnahme- online gestellt werden, hafte ich dann fuer die Inhalte der erstellten Seiten bzw. des Webauftritts, wenn dort was nicht in Ordnung ist? Beispiele: a) die Anbieterkennzeichnung ist ungenuegend oder fehlerhaft b) Seiten enthalten Inhalte, die von Dritten als jugendgefaehrdend (oder pornographisch) eingestuft werden. Kann ich meine Verantwortung auf die technische Umsetzung ein- schraenken, da die Inhalte ja vom Auftraggeber (Domain-Inhaber) vorgegeben werden und ich mich im wesentlichen nur um die HTML-Programmierung, Layout und Stil kuemmere? Habe ich dann ueberhaupt das Urheberrecht? (Schliesslich stammen die wesentlichen Inhalte (Texte/Bilder) ja nicht von mir; von mir stammen z.B. Navigationselemente und Design-/Layouttechniken) Und mit einer Abnahme des Werkes muesste doch eigentlich dann die Verantwortung fuer die Veroeffentlichung auf den Auftraggeber ueber- gehen, oder? Was meint Ihr dazu? Gruss, Robin24 |
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| Tja, gute Frage. Der Domain-Inhaber haftet natürlich für die Inhalte. Wenn aber jemand die Sache "professionel" macht, so kann er für die Beispiele a+b einen Beratungsfehler vorgeworfen bekommen und dann mußt er blechen (Schadenersatz etc.) Die Frage des Urheberrechts kann man so nicht beantworten. |
| Tags: domaininhaber, haftung, webmaster |
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