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Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen...

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  #1 (permalink)  
Alt 05.09.2007, 12:57
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 05.09.2007
Beiträge: 1
Standard Chat, Beleidigung, Rufmord, usw.


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Guten Tag,

Nehmen wir an, in einem Chat Beleidigt Person a., Person b.. Nehmen wir an, es bleibt nicht bei Beleidigungen, hinzukommen, Verleumdung, Rufmord, Stalking...usw. diese Richtung.
Gehen wir davon aus das Name und Adresse der Person a. bekannt sind.

Das es Anzeigbar ist, ist bekannt. Nur wie beweist man sowas?
Chatlogs, kann man kopieren, das ist sicher richtig, nur sie sind auch fälschbar, wie beweist man die Echtheit und wie kann man so ohne Zeugen, eine Anzeige zum Erfolg bringen?

vielen dank im voraus
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  #2 (permalink)  
Alt 05.09.2007, 14:03
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Chat, Beleidigung, Rufmord, usw.

Der Beweis muss schon erbracht werden.
Und dazu gibt es die Logs. Wenn die gefälscht sind ... Andererseits kann man auch Screenshots machen - allerdings müsste man auch hier Zeugen beibringen.
Andere (legale) technische Möglichkeiten fallen mir auch nicht ein, aber zumindest Stalking dürfte sehr wohl nachweisbar sein (da es in sich die Wiederholung beinhaltet).

Der Nachweis ist tatsächlich schwierig, aber wenn es wirklich so ist, sollte man alle Möglichkeiten nutzen, Beweise zu erbringen. In eigenem Interesse.
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  #3 (permalink)  
Alt 05.09.2007, 14:11
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.241
Standard AW: Chat, Beleidigung, Rufmord, usw.

Wenn es ein Chat eines größeren Anbieters ist, kann man in solchen Fällen "offizielle" Logs von diesen Anfordern. Auch bei privaten sollte das gut möglich sein.
Zeugen können z.B. andere Teilnehmer sein, diese sofort in einem solchen Fall anschreiben und um Email usw. bitten, um später als mögl. Zeugen aufzutreten.
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  #4 (permalink)  
Alt 24.04.2009, 12:29
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07.10.2008
Ort: Deutschland
Beiträge: 5
Frage AW: Chat, Beleidigung, Rufmord, usw.

Hallo

Hier noch ein paar sich anschließende Fragen:

Wie lange muss ein privater Betreiber eines Internetchat die Logfiles des Chat eigentlich aufbewahren und wie lange darf er sie aufbewahren?

Solche Files bestehen ja in der Regel aus Datum, Uhrzeit, Benutzername, IP-Adresse und geschriebenem Text für jeden geschriebenen Eintrag.

Viele Chat-Softwares unterscheiden zudem nicht zwischen öffentlichen und privaten Räumen, die nur auf gegenseitige Einladung betreten werden können und protokollieren auch alles, was dort geschrieben wird und das eigentlich unter "4 Augen" geschieht.

Ist das loggen der privaten Räume überhaupt zulässig?

Müssen die Benutzer auf Art, Umfang und Speicherdauer solcher Files hingewiesen werden (z.B. in der Datenschutzerklärung)?

Leider habe ich dazu auch nach mehrstündiger Suche im Netz nichts Verwertbares gefunden.

Freundlicher Gruß,
forumfrage
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  #5 (permalink)  
Alt 23.05.2009, 15:04
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07.10.2008
Ort: Deutschland
Beiträge: 5
Standard AW: Chat, Beleidigung, Rufmord, usw.

Hmm,

irgendwie scheine ich hier immer äußerst schwierige Fragen zu stellen
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