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  #6 (permalink)  
Alt 06.09.2007, 14:34
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 05.09.2007
Beiträge: 4
Standard AW: Klauseln in der AGB

Nun, angenommen der Inhaber dieser Dienstleistungsseite lehnt es weiterhin konsequent ab, die Kündigung zu akzeptieren. Auch nachdem er auf die z.B hier genannten Erklärungen des BGB hingewiesen wurde. Was würde sich dann empfehlen? Sollte man bezahlen ?
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  #7 (permalink)  
Alt 06.09.2007, 14:37
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Klauseln in der AGB

Ich würde nicht zahlen, sondern dem Dienstleister mitteilen, dass man ihm letzmalig die Chance gibt, die Kündigung zu akzeptieren, bevor man einen Anwalt zu Rate zieht und die Kosten dafür selbstverständlich in Rechnung stellen wird - falls der andere tatsächlich im Unrecht ist (hier sind ja nur unsere Meinungen dargestellt, es könnte auch ganz anders aussehen ...)
Und dann tatsächlich einen Anwalt zu Rate ziehen - oder schon vorher, dafür machen sich Rechtsschutzversicherungen mit telefonischer Erstberatung immer ganz gut
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  #8 (permalink)  
Alt 06.09.2007, 15:09
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 05.09.2007
Beiträge: 4
Standard AW: Klauseln in der AGB

Wie könnte es denn noch aussehen ?
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  #9 (permalink)  
Alt 06.09.2007, 15:16
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Klauseln in der AGB

Zum Beispiel dass die Festlegung einer bestimmten Form der Kündigung nicht gegen BGB verstößt und damit rechtens ist. Wie ich bereits geschrieben hatte:
Zitat:
Das wäre zwar streitbar, ...
Auch haben Gerichte bewiesenermaßen wenig Ahnung vom Internet und könnten bestimmte Punkte (zum Beispiel Unmöglichkeit des Zugangs zum Formular in den "letzten Sekunden" der Frist) etwas anders sehen.

Zivilrecht ist immer eine Auslegungssache, und Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene Dinge.
Bevor man sich auf einen Streit einlässt sollte man also einfach seine Chancen prüfen - und ich persönlich bin weder berechtigt noch befähigt, eine "unumstößliche" Meinung zu verteten
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  #10 (permalink)  
Alt 12.02.2008, 15:36
MaP MaP ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 12.02.2008
Beiträge: 26
Standard AW: Klauseln in der AGB

Zitat:
Zitat von zockerharry Beitrag anzeigen
Wie könnte es denn noch aussehen ?
also ich sehe die Sache recht eindeutig:
Mitteilen, dass man gekündigt hat (hoffentlich fristgerecht und nachweislich; d.h. wenigstens mit Einschreiben-Rückschein o.ä.; FAX als Nachweis ist sehr riskant) und gut ist...
Soll der andere doch klagen und das Risiko auf sich nehmen; der will ja Geld.

HGB findet übrigens nur (ergänzend) zum BGB Anwendung, wenn dort zwei Vollkaufleute/HR-eintragspflichtige Firmen tätig sind; Gewerbetreibend alleine reicht nicht für die Unterwerfung unter's HGB
- und (bitte nicht mißverstehen) bei Deinen Rechtskenntnissen, lieber Zocker, habe ich meine Zweifel, ob Du ein Kaufmann bist.
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