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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Anzeige Wenn ein Künstler seine werke verkaufen möchte, muß er diese vorher rechtlich schützen lassen damit keine zweite person davon gebrauch machen kann? MFG AF PS: Richtig formuliert oder wo finde ich die Hinweise gleich nochmal!? Geändert von third82 (06.09.2007 um 13:52 Uhr). |
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| Dito, fragen sind zu konkret, damit müsstest du in dieser Form zu einem Anwalt. Aber ein wenig allgemeines zum Urheberrecht, es entsteht mit der Schöpfung des Werkes, sofern es eine individuelle geistige Schöpfung ist und bedarf keiner Eintragung oder besonderer Kennzeichnung. Einfach mal googeln, findet sich auch viel im Web dazu. Oder du formulierst deine Fragen ein wenig um, so das sie allgemein gehalten sind und nicht auf einen konkreten Einzelfall zielen.
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| [FONT="Arial"]Bin durch Zufall auf eure Seite gestoßen und habe folgende Frage (habe mich hier zwar "durchgelesen", bin aber noch nicht auf die für mich passende Antwort gestoßen): Dürfen Fotos, deren Nutzungsrecht auf einen Forenbetreiber übertragen wurden, vom Ersteller der Fotos zurückgefordert, bzw. deren Löschung/Nichtnutzung gefordert werden? Vielen Dank für eure Hilfe. Gruss Batwoman[/FONT] |
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| Also der Urheber hat eher ein Nutzungsrecht erteilt und nicht übetragen. Ich gehe mal davon aus das kein schriftlicher oder mündlicher Vertrag besteht, sondern das auf Community-Basis irgendwie gelaufen ist. Urheber hat ein paar Bilder für ein Forum/Webseite erstellt und hat dieses irgendwann verlassen, sich aber nicht weiter um die Bilder gekümmert. Nun möchte er aber das sie entfernt werden. Meiner Ansicht hätte er somit ein Anspruch auf Löschung. Selbst wenn ein Nutzungsrecht erteilt wurde, gäbe es für den Urheber, aus meiner Sicht eine Löschung zu verlangen, wenn man sich §42 UrhG so betrachtet.
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| Tags: bildern, urheberrecht, zeichnungen |
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