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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt. |
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| Anzeige Jetzt findet unser geliebter Internetuser "A" eine Seite, auf der es was schönes zum runterladen gibt; ein Programm, was sich großer Beliebtheit erfreut und natürlich den Anspruch für urheberrechtlich-geschützte Werke gerecht wird. Vor dieser Datei (dem Installer des Programms) werden die Nutzungsbedingungen aufgelistet; wenn man zustimmt, wir der Installer runtergeladen, wenn man nicht zustimmt, halt nicht. Die URL der Datei wird allerdings nicht verschleiert. Dies soll mal Fall 1) sein Fall 2): ist noch etwas spezifischer und enthält in den Nutzungsbedingungen den Vermerk, dass nur auf diese Downloadseite und nicht etwa auf die Datei direkt gelinkt werden dürfe. Fall 1) Pech gehabt, wenn die Nutzungsbedingungen nicht noch einmal beim Installieren eingeblendet werden? Fall 2) Erlaubt auf die Datei zu linken? |
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| Also das Urteil dazu würde mich mal interessieren, um was ging es da genauer vom Sachverhalt her? Bzw. wo kann man es finden? Also wenn es um einen Download geht, ist die EULA bindend (auch wenn viele Klauseln meist eh nicht gelten in D.). Wurde die Software gekauft, ist die EULA völlig egal, da der Kaufvertrag die Grundlage am Eigentumserwerb ist und weiterhin das lapidare "Ich stimme zu" keine Erklärung in diesem Sinne darstellt. Aus meiner Sicht hat die EULA somit auch nichts mit dem "WOHER" der Software zu tun, sondern lediglich mit der Nutzungsberechtigung. Deshalb wird i.d.R. die EULA ja auch bei der Installation gezeigt, nicht beim Download. Wenn nicht, würde ich sagen das somit kein Vertrag zustande kommt. Woher soll der Nutzer der Software auch wissen, das es einfach nur verlinkt wurde und die Seite keine Berechtigung dazu hatte? Liegt wohl kaum in der Pflicht des Nutzers beim Download. Aber so recht verstehe ich deine Fallkonstruktion auch nicht, hoffe ich habe es dennoch richtig wiedergegeben.
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| Abgesehen davon, dass ich das Urteil auch nicht kenne, ich glaube (hoffe) es ist nur legal, wenn die Datei direkt erreichbar ist - und das auch so gewollt ist. Wenn spezielle Schutzmechanismen eingerichtet sind sollte das Umgehen derer rechtswidrig sein (sonst wären diese Schutzmechanismen ja auch sinnlos - es gibt nichts, was nicht geknackt werden kann ...) |
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| -.- wollt grad noch mal die Regeln für das Forum finden, aber sind nicht wirklich gut erreichbar. Hab sie gar nicht gefunden... (ging darum, ob man Links posten darf). Also ich bin mir fast sicher, dass ich das aus diesem Podcast habe: http://www.law-podcasting.de/ist-das...habers-erlaubt Das Urteil besagt meiner Meinung, dass man Links auf jede Datei, die man im Internet findet, setzten darf, ohne einen Urheberrechtsverstoß (und wohl auch keinen anderen Verstoß) zu begehen. zur Fallkonstruktion: möglicherweise ist die exotisch Vielleicht zuerst dies: Ich verlinke ein Programm X direkt, wobei auf der Anbieterseite vor dem Download den Nutzungsbedingungen zugestimmt werden muss. 1) kann ich damit Probleme bekommen? 2) Wenn im Installer dann nicht noch einmal auf die Nutzungsbedingungen (gibts für die ne Abkürzung?) eingeht, hat halt der Anbieter das Nachsehen? |
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| Link ist verstümmelt, mach einfach mal das http und das www. weg, dann gehts. Irgendwie find ich nur was mit Verlinkung auf Podcasts
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| Tags: datei, davor, eula, link |
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