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| Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing... |
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| Man könnte aus § 12 BGB einen Anspruch begründen, aber da es zig Leute mit dem Namen gibt, ist das immer nur im Einzelfall mal möglich, wenn besondere Gründe vorliegen. Ansonsten halt Ansprüche aus dem Markenrecht oder auch Wettbewerbsrecht. Das ist aber bei reinen Privatpersonen nicht anwendbar. Ansonsten würde ich auch nicht gleich einen Herrn Müller auf Mueller.de den Anspruch geben. Ebensowenig wie für die Firma Müller Milch. Da würde ich First come, first Serve gelten lassen. Zum einen gibt es hunderte mit diesem Namen, zweitens ist die Begründung für den Anspruch auf die Domain "Weil ich so heiße" recht dürftig, auch das man da vielleicht seinen Steckbrief und tolle Bilder draufklatschen will, ist aus meiner Sicht nicht sehr bedeutend für einen Anspruch darauf. Auch wäre es bei reinen Nachnamen auch eher egal ob der Eigentümer diesen führt oder nicht, um mal bei meinem Beispiel zu bleiben, was wäre wenn er den Beruf Müller hätte, aber Maier hieß? Dann stünde da noch eine gewerbliche Nutzung, auch wenn der Betreiber unter Müller Maier auftritt und seine Mühle bewirbt. Nur mal als Beispiel. Natürlich passt das nicht auf jeden Nachnamen, aber mit der Begründung das es einfach jemands Nachnamen ist, könnten hunderte bei der DENIC einen Dispute etc. auf eine Domain beantragen. Ein Nachname macht eben noch keine Domain. Weitere Ideen dazu: Betreiber tritt unter einem Synonym auf und hat deshalb diese Domain. Betreiber ist Inhaber einer Firma, die unter anderem Namen läuft. Betreiber hat ein Geschäftskonzept/Produkt/Projekt was zufällig dem Nachnamen entspricht. Betreiber hat geheiratet. Könnte mir noch mehr aus den Fingern saugen.
__________________ hier klicken für die Forensuche [SIZE="1"][ Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche Meinung ][/SIZE] Geändert von Styx (09.09.2007 um 02:15 Uhr). |
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| Zitat:
Das Recht orientiert sich aber nun mal an der Allgemeinheit, an dem, was für die Gesellschaft wichtig ist und nicht an den Wünschen einzelner. Ob Maier 1, Maier 2 oder Maier 3 die Domaine bekommt ist der Gesellschaft "egal", aber die Firma Maier, die Einkommen erwirtschaftet, Leute beschäftigt, an der Versorgung der Bevölkerung mitwirkt ... hat da schon etwas gesellschaftliche "Achtung" zu erwarten (jetzt bitte nicht andere Firmen nennen, die es nicht verdient haben, es gibt zu jeder Regel Ausnahmen - und wen du jetzt der Meinunbg bist, das sind aber sehr viele Ausnahmen - wieviele Firmen kennst du wirklich? Wieviel Tausend Firmen werden niemals in den Schlagzeilen erwähnt, weil sie genau das Genannte tun? ... Gesetze und Normen werden also niemals den Wunsch jedes Einzelnen befriedigen können ... und die Behandlung des Themas ging auch nicht darum, was ich persönlich als gerecht empfinde, sondern wie es in der Gesellschaft gehandhabt wird = Recht |
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| Stimme dem zu. Hoffe, dass nichts gegenteiliges rüber gekommen ist der Textausschnitt war halt darauf bezogen, wenn der Domaininhaber einen fremden Nachnamen registriert. nur unter Privatpersonen gesehen. |
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| DISPUTE: Nettes "Werkzeug", ds denic zur Verfügung stellt. Aber allein hilft das noch nix. Im gegenteil. Wenn man einen DISPUTE-Eintrag setzen lässt und dann keine Schritte einleitet, kann sogar einen Schadenersatzpflicht entstehen. Ausserdem: Schon beim Antrag muss eine Begründung für den Eintrag gegeben werden. So einfach nur mal so setzt denic das nicht. Anderer Namen als Registrar: Wenn jemand anderes den namen registriert hat, könnte das ein Indiz sein, dass er geringere Kennzeichnungsrechte besitzt als der, der den Namen so führt. Registriert Max Müller die Domain silke-schmidt.de, so könnte Frau Schmidt von ihm die Herausgabe verlangen. Hat Herr Müller aber die Domain für -eine andere- Frau Silke Schmidt registiert, dann muss er das nicht. Oder wenn Herr Müller für die "Silke Schmidt AG" tätig wurde, dann sieht es für Frau Schmidt schlecht aus. Aber: Jeder Fall ist ein Einzelfall. Und so sollte jemand das recherchieren, der genügend von Domains UND Marken UND Recht versteht. Nebenei sei noch erwähnt, dass scvhon manch Laie seine ursprünglich gute Rechtsposition verloren hat, indem er falsche Mittel ergriffen hatte. So wie bei der sprichwörtlichen Kuh, die am Rande des Brunnen steht und nur noch ein paar cm braucht...
__________________ Rechtsanwalt Hendrik Peters Wer mehr über mich erfahren möchte: http://kanzleipeters.de Alle Beiträge hier sind keine Rechtsberatung sondern Meinungsäußerung. |
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| Prinzipiell stimme ich überein, nur bei Zitat:
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| Tags: domainname, name |
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