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| Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing... |
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| Naja, keine sachenrechtliche Herausgabe. das war "meinungsäußerungsmäßig" formuliert. Sauberer wäre "Klage auf Zustimmung zur Löschung der Domain" - mehr wird nicht zugesprochen, auch kein KK und so. Dafür hat man ja den DISPUTE setzen lassen Besser? (und manch Anwalt, der keine Ahnung davon hat, war aufeinmal ganz hektiscvh beim Heruaskramen der Nummer der Haftpflichtversicherung, wenn ein Grabber dann fix beim Übernehmen der freien Domain war, auf der kein DISPUTE lag...)
__________________ Rechtsanwalt Hendrik Peters Wer mehr über mich erfahren möchte: http://kanzleipeters.de Alle Beiträge hier sind keine Rechtsberatung sondern Meinungsäußerung. |
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| Schon etwas Ich wäre ja persönlich auch dafür, aber irgendwie finde ich bei Privatpersonen keine Grundlage (Marke & Gerwerbe sind natürlich was anderes ...) |
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| ok. da muss man sich zu behelfen wissen... Schon Bannereinbledungen irgendwo erzeugen eine "gewerblichen Auftritt" oder das "willste Domain kaufen?" per Mail ode rso auch. Also bislang habe ich da immer was gefunden, und sei es die onlineauktionen, die man dann mal freiwillig als gewerblich hinstellt. ;o)
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| Nein, nie am FA vorbei - das ist aus meiner Sichtr "mein Partner". Denn so kann man schön belegen, dass man gewerblich tätig ist und keiner kann durch Anzeige beim FA "nachtreten". Einfach hingehen, offen und herlich sein und sagen "will für 1000,- EUR was verkaufen und das in der Steuererklärung angeben. (oder 100 oder oder) - da man als Kleingewerbetreibender (§ 19 III UStG) keine USt abführen muss, ist da auch keine +-19%-Rechnerei notwendig. Und wenn man auf 19 III verzichtet, kann man auch entsprechende Technik (Computerkauf um Onlinehandel zu ermöglichen) absetzen. Und und und... Fazit: Nie am FA vorbei - es ist beser und billiger, das gleich mit einzubeziehen.
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| Tags: domainname, name |
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