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| Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing... |
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| Ähm, nur weil ich meine Domain verkaufen will, bin ich gewerblich tätig? Moment... also das ist wohl ein wenig übertrieben und kleinlich. Nach dieser Definition wäre ich das auch bei eBay wenn ich nur meine löchrigen Socken, 1 Paar, verkaufe. Das ist aber nicht der Fall. Nur wenn ich das regelmäßig tue, liegt ein Gewerbe vor. Aber nicht bei einem Einzelverkauf. Genauso würde ich das mit einer Email "Willst du die Domain kaufen?" sehen, wenn ich nur die eine (rechtmäßig) habe und sie verkaufen will an jemanden, der sie auch haben will, ist da noch nicht von einer gewerblichen Tätigkeit auszugehen. Finde ich ein wenig weit hergeholt. Bannerwerbung, sofern das Geld mir überwiesen wird, ist wohl unstrittig, aber eine gerbliche Handlung würde ich trotz Bannerwerbung dann nicht sehen, wenn diese durch den Hoster eingeblendet wird und der Erlös somit nicht dem Webseitenbetreiber zukommt.
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| @Styx Hier war ein "Gerüst" gebaut, über das man aufgrund fehlender Anspruchgrundlage bei privat über das gewerbliche Namensrecht an die Domaine herankommt. Für "Silke Schmidt" wird sich das vielleicht nicht lohnen, für andere aber vielleicht schon. Es ging nicht darum, dass man dann gewerblich ist, sondern wie man eine gewerbliche Nutzung erreichen könnte ... |
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| ah, ok, hab vergessen die vorseite noch mal zu lesen
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| Yep, genau - alles ja nur theoretische Gerüstbaukunde. Und mein Tipp war: Wenn man eins baut, dann keine wackligen Stühle aufeinander, sondern schon etwas Sorgfalt für die Sache. Man baut es ja auch, damit es den einen oder anderen "gegenwind" aushält, ganz zu schweigen von der Bauaufsicht.
__________________ Rechtsanwalt Hendrik Peters Wer mehr über mich erfahren möchte: http://kanzleipeters.de Alle Beiträge hier sind keine Rechtsberatung sondern Meinungsäußerung. |
| Tags: domainname, name |
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