| Information |
| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
Anzeige
| |||||||
| Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt. |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
| |||
| Anzeige wenn man aus eigener Herstellung 10 bis 15 Spiele kostenlos zum Download auf der eigenen privaten (nicht geschäftsmäßigen) Internetseite anbieten möchte, müssen diese Spiele dann von der USK freigegeben werden, auch wenn die Spiele nicht jugendgefährdent sind ? Gruß, ibex. |
| |||
| Meiner Meinung nach ist es völlig egal, ob die Homepage privat oder gewerblich ist. Und die USK nimmt Aufgaben des Jugendschutzes wahr. Die Entscheidung liegt bei dir, wenn aber ein Verstoß gegen den Jugendschutz besteht ... Und ob, entscheidest nicht du, sondern derjenige der sich daran stößt und dann die entsprechenden Ermittlungsbehörden ... |
| |||
| Hallo, ersteinmal danke für die Antwort, wenn jemand ein Tetrisspiel selbst herstellt und dies auf der eigenen Homepage veröffentlicht, ist derjenige nicht per Gesetz verpflichtet Prüfungen dieser Art durchführen zu lassen, oder ? Gruß, ibex. |
| |||
| Nicht das ich wüsste. Dazu müsste es ja ein Gesetz geben. Und das Jugendschutzgesetz selbst schreibt dies nicht vor, da drin steht lediglich, dass wenn irgendwas jugendgefährdend ist, dass dann keine Freigabe erfolgen darf, und wer die Freigabe macht. Da steht nicht, das alles zu prüfen ist ... Ich kann mich natürlich auch täuschen, aber so kenne ich das. |
| |||
| Hallo, die Betonungen auf gefährdende Inhalte im §14 des JuSchG sind mir auch sofort ins Auge gesprungen, dann habe ich auf einer anderen Seite gelesen, dass nur Spiele freigegeben werden müssen welche sich auf einem physischen Datenträger befinden bzw. auf einen solchen ausgeliefert werden. Der von mir konstruierte Fall bezieht sich auf unzählige Webseiten wo Privatleute ihre selbsterstellten Spiele kostenlos zum Download anbieten, bei mehreren Seiten war jedoch zu lesen, dass diese Prüfung ihnen zu teuer wäre und sie deshalb ihr Spiel nicht mehr anbieten (meist harmlose Spiele wie Tetris oder Memory) und daher ergab sich meine Frage. Vielen Dank, für Deine Antworten. Gruß, ibex. |
| Tags: notwendig, pruefung, spiele, usk |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
| | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Webdesign Vertrag notwendig? | anivio | Sonstiges zum Onlinerecht | 2 | 27.08.2008 18:08 |
| Kleinanzeigen - Adresse notwendig? | axlf | Sonstiges zum Onlinerecht | 2 | 26.08.2008 11:29 |
| unsachgemäße Prüfung - Wertminderung | der Oldie | Onlineauktionen | 3 | 12.03.2008 09:12 |
| Lizenzierung notwendig? | minikleinwagenfahrer | Urheberrecht | 4 | 02.12.2007 20:52 |
| Dateien alle weg... | Domitz | Verantwortlichkeit für Inhalte | 1 | 20.05.2007 16:01 |
| |