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| Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen... |
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| Anzeige Wo liegt das Urheberrecht an von einer X-Beliebigen Person angefertigten 3D-Modellen, die in wochenlanger Kleinarbeit angefertigt wurden und auf real existierenden Fahrzeugen basieren? Das 3D-Modell wurde als eine Modifikation für ein Computerspiel erstellt, dessen Lizenzvereinbarungen Modifikationen erlauben. Hat der Ersteller dieses 3D-Modells ("Modifikation") das Recht zu bestimmen auf welchen Webseiten sein Modell zum Download angeboten wird? mfg, Sascha |
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| Die Rechte an einem 3D Modell hat natürlich auch dessen Urheber, also derjenige der es auch erstellt hat. Somit kann dieser auch bestimmen wo dieses angeboten werden darf, ob es für Renderings durch Dritte verwendet werden kann und in wie weit er bei diesen als Urheber des Modells genannt werden möchte. Grundsätzlich hat man ein Recht auf die Anerkennung der Urheberschaft, auch wenn jemand anders die Szene gerendert hat, aber ein fremdes Modell dafür verwendet, ist der Urheber dieses Modells zu nennen. Ich würde sagen das man hier eine Readme in die Mod-Datei einpackt, in der die Lizenzvereinbarungen stehen. Fraglich könnte aus meiner Sicht aber sein, das hier ein echtes Auto als Vorlage genommen hat. Die Firma könnte darin eine Verletzung ihrer Marken, bzw. Geschmacksmusterrechte sehen. Ich erinnere mich an einen Fall, wo der Urheber eines 3D Modelles eines PKW auf einem Wallpaper abgemahnt wurde.
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| Ist es eigentlich zwingend notwendig Nutzungsbedingungen zu formulieren, in denen es untersagt wird, dass das Objekt nirgends anders zum Download bereitgestellt werden darf. Oder müsste eine solche Website auch ohne Nutzungsbedingungen erst nachfragen? |
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| Nein es ist nicht erforderlich, sowas gesondert festzulegen, da sich dieses Verbot aus dem Urheberrechjt (= Gesetz UrhG) ergibt. Und was in Gesetzen festgelegt ist, muss man nicht nochmal formulieren. Die Pflicht besteht also auch ohne Nutzungsbedingungen. |
| Tags: modifikationen, rechte |
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