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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Anzeige darf eine Firma X von jemandem Schadensersatz in Höhe von 10.000€ verlangen, wenn sich ein Händler versehentlich in der Benennung der Firmierung geirrt hat und somit - wohlgemerkt - versehentlich !!! - dabei der Name einer anderen Firma erkennbar ist ? Mal als Beispiel : Man hat eine Firma LUISE - irgendjemand vertippt sich aber und versehentlich wird der Name LUISA hinterlegt welcher aber schon von jemand anderem benutzt wird. Ich wäre sehr dankbar, wenn der ein oder andere hierzu etwas sagen könnte. Mfg tobsuchtfx |
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| Schadensersatz kann nur verlangt werden, wenn ein Schaden entstanden ist, der auch nachweisbar ist. Ein bloßer Falscheintrag irgendwo dürfte da kaum zu einem deartigen Schaden geführt haben. Aber die andere Firma kann Unterlassung fordern unter Androhung von entsprechenden Strafen, und die Kosten, die dabei entstanden sind, geltend machen. Allerdings nicht, wenn eine derartige Abmahnung auch ohne Kosten oder wesentlich günstiger machbar ist (z.B. Rechtsanwälte oder Firmen mit eigenen Rechtsabteilungen - die müssen keine Abmahnanwälte bezahlen) Auch müsste der Name geschützt sein (Markenrecht oder gewerbliche Nutzung nach Markenrecht). Der bloße "Besitz" des Begriffs als Firmenname dürfte dabei kaum ausreichen. |
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| Hallo, vielen Dank für die Antwort. Inzischen ist es so geschehen, dass eine zweite Mail eingetroffen ist. Im Anhang befindet sich eine von mir zu unterzeichnende Unterlassungserklärung mit beigefügter Rechnung in Höhe eines vierstelligen Betrages(BRAGO). Ist das rechtens ? Es handelt sich hierbei nur um einen Schreibfehler eines Händlers, dieser wurde bereits im Internet abgeändert. Darf dann trotzdem so eine Hohe Summe verlangt werden ? Für weitere Hilfe wäre ich sehr dankbar. Mfg tobsuchtfx |
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| Wenn du Rat haben willst, musst du zu einem Anwalt gehen. Wir dürfen dir hier nicht beraten. Aber allgemein: Mails kann man "missachten" (der Nachweis des Zugangs liegt beim Absender - und das dürfte kaum möglich sein, außer entsprechende Bestätigungen) und zweitens sollte man alle Dinge, die man in solchen Fällen unterzeichnet von einem Anwalt auf Rechtmäßigkeit prüfen lassen - und gerade in dem Beispiel sehe ich persönlich eine sehr zweifelhafte Rechtmäßigkeit ... |
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| Yeah, ich würd mich freuen, wenn mir mal ein Mandant eine Rechnung eines Kollegen in einer Abmahnungssache vorlegt, die per Mail verschickt wurde... Wäre interessant zu überprüfen, ob die rechtmäßig im Sinne des RVG ist... *g* Und ausserdem: Stimmt das mit "Rechnung nach BRAGO"??? Ist das eine eines Anwaltes, der ein paar Jahre verschlafen hat oder "nur" ein billiger Trick eines Trittbrettfahrers? So im Stile von "Ehrlich währt..." (das schreibe ich nicht aus, will dafür auch nach dessen Blütezeit keine googlegerechte Werbung machen) Wegen der Verletzung: Es kommt -wie immer- auf den konkreten Einzelfall an. Da sollte unbedingt ein RA ran, auch wenn er Dich Geld kostet. Da sist besser investiert als jemanden mit sowas reich zu machen oder eine einstweilige Verfügung zu kassieren.
__________________ Rechtsanwalt Hendrik Peters Wer mehr über mich erfahren möchte: http://kanzleipeters.de Alle Beiträge hier sind keine Rechtsberatung sondern Meinungsäußerung. |
| Tags: versehentliche |
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