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| Anzeige man hätte gerne ein paar Erläuterungen / Tipps zu folgendem Thema: Copyright von Büchern. Stellt euch vor,man würde einfach ein Schulbuch nehmen und es mehrfach kopieren.Dann würde man es im Internet verkaufen. Inwieweit wäre man dann Straftbar und könnte man es zurückverfolgen? Danke schonmal im Vorraus |
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| Ja das ist strafbar, da gegen das Urheberrecht verstoßen wird. Und bei ganzen Büchern gegen Entgelt ist die Strafe nicht unbedingt die Untergrenze. Zitat:
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| Wow, da hast ja ne klasse Geschäftsidee... das da noch niemand vorher darauf gekommen ist. Im Ernst, du glaubst doch nicht wirklich das es nicht strafbar wäre oder? Was glaubst du was es kostet ein Schulbuch zu erstellen? Das muss schließlich auch mit Inhalt gefüllt, gedruckt und vertrieben werden. Das nun einfach einzuscannen und im Internet zu vertickern ist wohl nicht im Sinne des Erfinders, der will schließlich selbst damit Geld verdienen. Daher hat Vater-Staat auch tolle Gesetze erschaffen, die dafür sorgen, das solche Firmen ihr Geld auch bekommen. Das Urhebergesetz z.B. oder auch Verwerungsgesellschaften. Und bei gewerblichen Urheberrechtsverletzungen wird es richtig teuer. Und verfolgen kann man das auch, zum einen über die von aaky erwähnte Bankverbindung, zum anderen über Webspuren. Schließlich musst du dein "Buch" ja auch irgendwie an den Mann bringen. Über eBay oder eigene Webseiten, bei allen beiden hinterlässt man Daten. Mal abgesehen von der IP, z.B. eine Email-Adresse bei eBay, über die kommt man auch an die herran.
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| Ihr versteht mich völlig falsch^^ Aber erstmal danke ,für die guten Antworten. Die Situation ist folgende : Wir behandeln gerade im Politik Unterricht das Deutsche Grundgesetz etc. Zu dieser Unterrichtsreihe hat sich unser Politik Lehrer was ganz Tolles ausgedacht -.- Er wollte immer Anwalt werden und macht jetzt mehrere Doppelstunden mit uns Anwälte und Gewerkschaft, Anwälte und Privatpersonen etc ... Letzte Stunde sollten wir mehrere Gruppen bilden blabla Haben uns dann aufgeteilt und meine Gruppe wurde Anwälte.Die Gegenüberliegende Seite sollte sich halt was ausdenken zum Thema Copyright.Weil dort ein Schüler sahs, dessen Eltern Lehrer sind,meinte er : Ich kopier die Lösungsbücher für Lehrer von meiner Mutter und verkaufe sie unter der Hand und im Internet. blabla Haben halt die ganze Stunde argumente dagegen gebracht etc. Die Gruppe hat dann behauptet, dass er es nur für seinen Freund kopiert hat und der es verkauft hat. Wer ist jetzt "Straffällig"? Der Kopierer ? oder der Freund,der das Kopierte verkauft hat^^ Danke euch schon mal ,hoffe ich konnte eure Selbstzweifel wegpusten |
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| Waren ja keine Selbstzweifel - nur Zweifel an der Tastache, sowas verkaufen zu wollen Aus meiner Sicht machen sich beide strafbar. Der der sie kopiert wegen Verstoß gegen Urheberrecht und Weitergabe. Strafmaß dafür findet sich in § 106 UrhG "Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke" Und der, der sie verkauft, wegen Verwertung. Grundlage dafür § 108a UrhG "Gewerbsmäßige unerlaubte Verwertung" Wobei auch immer zwischen Strafrecht und Zivilrecht zu unterscheiden ist. Ein Verstoß gegen das Urheberrecht ist zunächst mal Strafrecht nach dem UrhG. Zivilrechtlich können dann noch Schadensersatzansprüche kommen ... |
| Tags: copyright |
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