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Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt.

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  #1 (permalink)  
Alt 18.09.2007, 09:38
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 18.09.2007
Beiträge: 3
Standard Name des Inhabers im Impressum erforderlich?


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Hallo,

wenn jemand im HR eingetragen ist, z.B. unter dem Firmennamen Autohaus e.K., der Firmenname also nichts mit dem wirklichen Namen der Person zu tun hat, muss im Internet-Impressum dann auch der Inhaber genannt werden?

Also z.B.
Autohaus e.K.
Inhaber Max Mustermann
Musterstraße 10
12345 Musterstadt
...

Oder reicht die Angabe Autohaus e.K. und die Angabe der Adresse etc.?
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  #2 (permalink)  
Alt 18.09.2007, 11:05
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.241
Standard AW: Name des Inhabers im Impressum erforderlich?

Steht im Gesetz, § 5 (1) TMG

Zitat:
den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform, den Vertretungsberechtigten und,
Ich würde daher von einem Ja ausgehen. Man möchte im Falle von Ansprüchen/Problemen ja schließlich wissen, an wen man sich da zu wenden hat.
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  #3 (permalink)  
Alt 18.09.2007, 11:24
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 18.09.2007
Beiträge: 3
Standard AW: Name des Inhabers im Impressum erforderlich?

Danke für die Antwort, aber der Wortlaut der Vorschrift ist genau das Problem.

Denn da steht ja "...den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind...".

Autohaus e.K. wäre in meinem fiktiven Beispiel ja aber der Name, unter dem der Inhaber niedergelassen ist.

Mich würde interessieren, ob es berechtigt ist, jemanden abzumahnen, weil er im Internet-Impressum zwar die im HR eingetragene Firmierung, nicht aber den Inhaber angegeben hat.
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  #4 (permalink)  
Alt 18.09.2007, 14:19
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Name des Inhabers im Impressum erforderlich?

Zitat:
bei juristischen Personen zusätzlich ... den Vertretungsberechtigten und,
Bei e.K. kommt eben das zum Tragen. Der Name des Inhabers muss also dabei stehen. Als Adresse eben die, unter die Firma im HR eingetragen ist.
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