Suche

Rechtsberatung vom spezialisierten Anwalt


Anzeige

Information

Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt.



Anzeige

Zurück   Forum zum Internetrecht > Onlinerecht > E-Commerce

E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping...

Antwort  
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1 (permalink)  
Alt 18.09.2007, 17:37
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 29.03.2007
Beiträge: 8
Standard Kosten-Rueckerstattung nach 10 Monaten


Anzeige
Hallo,

ein Minishop vertreibt ein Magazin-Packet (kein Abo) das der Betreiber per Maxibrief verschickt (es ist daher nicht moeglich zu ermitteln, ob dieser beim Kunden wirklich ankommt). In der Versand-Email wird jedoch darauf hingewiesen, dass man sich innerhalb von 2 Wochen melden sollte, wenn noch nichts angekommen ist. Ein 30 Tage Widerrufsrecht hat der Kunde natuerlich auch.

Nehmen wir an, ein Kunde schreibt den Betreiber nun an, dass er das Paket, das er vor ca 10 Monaten (!) bestellt haette, immer noch nicht angekommen sei und er deshalb ein Kostenerstattung haben moechte.

Wie waere hier die Rechtslage? Muesste man ihm den Betrag erstatten?

Ueber ein paar unverbindliche Tipps waere ich dankbar ;-)

Gr
Thomas
Mit Zitat antworten

  #2 (permalink)  
Alt 18.09.2007, 19:55
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Kosten-Rueckerstattung nach 10 Monaten

Aus meiner Sicht kommt es darauf an, ob der Kunde hätte wissen müssen, dass die Ware zu ihm unterwegs ist. Wenn nicht kann er ja durchaus darauf vertraut haben, dass die Lieferzeit etwas länger ist und sich jetzt, nachdem er nichts bekommen hat, sich melden. Und eine Email muss nicht angekommen sein - deswegen müsste auch der Versender den Zugang nachweisen.

Das Widerrufsrecht ist hiervon kaum betroffen, da dieses erst ab Erhalt der Ware zählt.

Und im "Streitfall" muss jeder das beweisen, was für ihn günstig ist. Der Verkäufer, dass er die Ware verkauft (und verschickt) hat - der Käufer, das er es nicht bekommen hat. Kann der Verrkäufer nichts nachweisen, wird wohl der Meinung des Käufers (die relativ einfach zu beweisen ist ) mehr Wahrheitsgehalt zugewiesen ...
Mit Zitat antworten
  #3 (permalink)  
Alt 19.09.2007, 10:57
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 11.09.2007
Ort: Bergkamen (bei Dortmund)
Beiträge: 21
Blinzeln AW: Kosten-Rueckerstattung nach 10 Monaten

Es könnte noch etwas einfacher sein, auf Basis von dem, was bisher hier stand:

Erheblich ist die Frage, ob die Ware angekommen ist oder nicht. Dafür ist der Verkäufer beweispflichtig. Einen vollständigen Beweis kann er sicher nicht erbringen und so sieht es erstmal schlecht für ihn aus. Aber vielleicht hat er ja ein ordnungsgemäß geführtes Postausgangsbuch mit allen Postausgängen und dann köööönnte ein Anscheinsbeweis erbracht worden sein. Aber glaubt man dem?

Das jemand eine Email schickt mit "bitte innerhalb xxx Tagen melden, wenn nix ankommt" ist zwar eine nette Geste, rechtlich gesehen werte ich die sehr niedrig. Denn das könnte man noch leicht aushebeln, da das kein Vertragsbestandtteil geworden ist (gab ja keine Zustimmung mit "ja, ich melde mich innerhalb von xxx Tagen"). Und ob man bei der aktuellen Auslegung von Verbraucherrechten mehr kann, ist fraglich. Ein rechtlichtes Zeitlimit für die Rückerstattung könnte die Verjährung sein - aber da fehlt noch ein bissl Zeit.

Aaaber: Da das im Zweifel vor dem Amtsrichter landet, kann der auch was völlig "eigenständiges" drüber denken und so entscheiden. Und ob die Berufungssumme erreicht wird und ob eine Berufung dann noch sinnvoll ist?!
__________________
Rechtsanwalt Hendrik Peters
Wer mehr über mich erfahren möchte: http://kanzleipeters.de
Alle Beiträge hier sind keine Rechtsberatung sondern Meinungsäußerung.
Mit Zitat antworten
Antwort
Tags:



Themen-Optionen
Ansicht

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Nach 3 1/2 Monaten will A den Artikel zurückgeben Hans0101 Onlineauktionen 8 02.07.2008 09:20
Fernabsatzgesetz: Kosten für Warenrücksendung nach Rücktritt blofeld E-Commerce 5 27.05.2008 01:15
Reklamation nach 6 Monaten - Wer trägt Versandkosten? MUC19 E-Commerce 7 08.03.2008 21:10
Etwas im Internet bestellt, Rechnung kommt nach 6 Monaten Nicky78 Sonstiges zum Onlinerecht 0 13.07.2006 13:51



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 22:18 Uhr.


//AT-Internet

SEO by vBSEO

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46