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  #1 (permalink)  
Alt 19.09.2007, 09:59
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 19.09.2007
Beiträge: 1
Standard Zitate auf Page...


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und zwar angeblich darf man ja kurze Passagen auf der eigenen Page einbauen...

erst Recht wenn man die Quelle angibt...

jetzt habe Ich zum Beispiel was gefunden...

http://www.google.de/search?hl=de&rl...ition&ct=title

was Ich gerne so übernehmen würde...

aber, wäre es denn ausreichend, nur diesen Google Link als die Quelle anzugeben...? oder müsste der weitere Link von Wikipedia auch mit rauf...

allerdings wenn man auf den Wikipedia Link klickt...ist der Text nicht mehr so wie bei Google definiert....

weiß jemand Rat?

vielen Dank im Voraus..
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  #2 (permalink)  
Alt 19.09.2007, 11:02
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Zitate auf Page...

Wann Zitate genutzt werden dürfen ist im UrhG geregelt
Zitat:
§ 51 Zitate
Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe, wenn in einem durch den Zweck gebotenen Umfang

1.einzelne Werke nach dem Erscheinen in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,
2.Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,
3.einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.
Wenn eine Webseite eine der Bedingung erfüllt (was ich stark bezweifle ) darf man zitieren, ansonsten benötigt man die (nachweisbare) Zustimmung des Urhebers.
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  #3 (permalink)  
Alt 07.07.2010, 14:25
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07.07.2010
Beiträge: 2
Standard AW: Zitate auf Page...

Hallo.
Ab wann spricht man denn von einem selbständigen wissenschaftlichen Werk?

Wenn jemand Texte innerhalb seiner Website formuliert und veröffentlicht, dürfte dies auf jeden Fall schon einmal als selbständig einzustufen sein.

Aber wie sieht es denn mit dem "wissenschaftlich" aus?!

Nehmen wir mal an, dass die Inhalte dieser Website informativ sein sollen und somit Wissen schaffen und/oder vermitteln können. Ist dies als wissenschaftlich an zu sehen oder wird hierbei im UhrG eher (nur) die akademische Veröffentlichung gesehen/verstanden - was immer auch die Definition hierzu liefert?!

Vielen Dank für weitere Info diesbezüglich.
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  #4 (permalink)  
Alt 07.07.2010, 15:00
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Zitate auf Page...

Zitat:
Ab wann spricht man denn von einem selbständigen wissenschaftlichen Werk?
Das ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, er muss also an jedem konkreten Fall geprüft werden und die Entscheidung obliegt einem unbeteiligten Dritten (in Streitfragen dann dem Richter).

Aber meiner Meinung nach gehört eine Schöpfungshöhe dazu. Zitate wären also nur dann gerechtfertigt, wenn sie dazu beitragen, einen eigenen Schluss (wissenschaftliche Schlussfolgerung) zu begründen oder zu stützen. Damit wäre eine reine News- oder Informationsseite definitv kein wissenschaftliches Werk, da hier keinerlei Schlussfolgerungen aus den Zitaten gezogen werden. Es geht nicht darum Wissen zu vermitteln, sondern Wissen zu schaffen ("Wissenschaft") - also die Erschaffung eines (neuen) Wissens. Und dabei ist nicht beim Empfänger gemeint, sondern beim Schöpfer (er zieht Schlussfolgerungen, entdeckt etwas Neues ...)

Eine Webseite könnte unter bestimmten Umständen also durchaus wissenschaftlich sein - wobei ich das eher als ungewöhnlich ansehen würde, da auf diese Art und Weise das Wissen überhaupt nicht mehr "geschützt" wäre (da jederzeit frei verfügbar und der Autor hätte nicht das Geringste davon - sicherlich, in einer Gesellschaft, wo das Essen vom Himmel fällt durchaus denkbar) - sprich jeder andere könnte ein Buch darauf aufbauend schreiben und hätte einen deutlich besseren Schutz ...
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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