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E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping...

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  #1 (permalink)  
Alt 20.09.2007, 23:16
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 4
Standard Frage zu Online Shop, Jährlicher Betrag!


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Hi, und zwar bin ich wie man sehen kann neu hier in diesem Forum und ich hab eine Frage.

Und zwar, brauch man einen Gewerbeschein, wenn man Artikel per Online Shop verkaufen möchte, da ich gehört habe bis zu 15.000,00€ Jährlich wäre da etwas, aber weis nicht genau um was es da genau geht.

Würde mich freuen wenn ich eine oder einige schnelle Antworten bekommen würde
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  #2 (permalink)  
Alt 21.09.2007, 09:10
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Frage zu Online Shop, Jährlicher Betrag!

Der Betrag spielt meines Wisens keine Rolle, eher die Tatsache, ob das Ganze gewerblich betrieben wird oder nicht.

Für den privaten Gelegenheitsverkauf (auch eines 30.000 € teuren Autos ) braucht man kein Gewerbe, sobald man aber wiederholt und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen verkauft, muss man ein Gewerbe anmelden.

Die Entscheidung darüber liegt bei den entsprechenden Behörden. Da man eh alle Einkünfte dem Finanzamt melden muss, wird das, wenn man etwas verkauft, denen bald auffallen.
Auch ein Online Shop, den man sich einrichtet sowie ein Kunden- und Lieferantenstamm spricht eigentlich dafür, dass man ein Gewerbe betreibt, da man wiederholt die gleichen Teile verkauft - und mit Sicherheit nicht unter dem Einkaufspreis. Und über die gewerblich gemeldeten Lieferanten, die Rechnungen schreiben müssen, wird man dann schnell "ausfindig" gemacht, sollte man sich die Meldung der Einkünfte gespart haben.

Ob das für das von dir genannte Beispiel zutrifft kann und darf dir nur ein Anwalt beantworten
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  #3 (permalink)  
Alt 21.09.2007, 22:19
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 4
Standard AW: Frage zu Online Shop, Jährlicher Betrag!

Danke für die Antwort. Und wie ist das wenn man Artikel bei ebay verkauft sagen wir mal 50 Stk. pro Monat, brauch man auch da einen Gewerbeschein??
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  #4 (permalink)  
Alt 21.09.2007, 22:27
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Frage zu Online Shop, Jährlicher Betrag!

Auch die Menge spielt keine Rolle. Ob man 1 oder 1000 Artikel vekauft, enscheidend ist, ob das langfristig (also nicht nur einmalig) mit Gewinnabsicht verkauft wird (und das heißt nicht, dass man auch tatsächlich Gewinn hat, die Absicht ist das Kriterium).
Bei mehreren Artikel/Monat sehe ich da persönlich aber schon eine langfristige Sache die auch darauf abzielt, Geld zu verdienen (wer macht sich sonst diese Mühe). Wer sowas macht sollte sich auf jeden Fall professionellen Rat (Anwalt oder Steuerberater) holen
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  #5 (permalink)  
Alt 03.10.2007, 12:33
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 4
Standard AW: Frage zu Online Shop, Jährlicher Betrag!

Ok, Danke für die Antworten, aber eine Frage hätte ich noch

Als was muss ich das Gewerbe Anmelden, wenn ich bei Ebay etwas verkaufe und in einem Online Shop? Also welche Tätigkeit?
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