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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Recht - MP3 & Tauschbörsen Im Forum Tauschbörsen, Filesharing und MP3 können Sie aktuelle Entwicklungen und Fragen zum Thema Emule, Kazzaa, Bittorrent, Rapidshare, MP3, Filme, Videos, Napster, Urheberrechtsverletzung durch Musikdateien diskutieren. Lesen Sie auch die eRecht24 News zum Filesharing und Tauschbörsen. |
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| Anzeige und hierfür den Schlüsse ausgehändigt bekommen habe, wie wäre die Rechtliche Situation? Ich habe von einem Urteil gelesen das der, dem der Router gehört/angemeldet ist verantwortlich ist was "seine" Nutzer, ob nun legale oder illegale, erlaubtes oder unerlaubtes im Internet machen... Weiss jemand wie das ist? (bzw. hat einen Link von dem Urteil oder passendem Gesetzestext) merci |
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| Wenn derjenige, der den Zugang zur Verfügung stellt nicht nachweisen kann, wer es gewesen ist, haftet derjenige unter Umständen (ist nur bei rechtswidrigen Sachen relevant). Wenn man also jemandem den Zugang gewährt, muss man sich im Klaren sein, dass man eventuell mit zur Verantwortung gezogen wird. In der Regel ist man auch der erste, der belangt wird, da über die IP nur der Anschlussinhaber ermittelt werden kann. Inwieweit das "ungewollte" Zulassen via WLAN dazu gehört hängt davon ab, ob und wie man sein WLAN gegen unbefugte Benutzung gesichert hat (also ob "kriminelle Energie" bei der "Mitbenutzung" aufgewandt werdne musste). Ich glaube in diesem Zusammenhang hast du auch das Urteil gelesen, oder? Im Endeffekt ist das wie beim Auto: Wird der Fahrer nicht ermittelt, muss der Halter haften, es sei denn, das Auto wurde ihm nachweislich vorher gestohlen. |
| Tags: download, fremdrouter, nutzen |
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