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  #1 (permalink)  
Alt 21.09.2007, 17:22
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 21.09.2007
Beiträge: 5
Standard Abmahnung wegen Stadtplan


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Hallo!

Hier meine Frage:

Wenn man eine Homepage (offline) programmiert und als Platzhalter für einen später zu verwendenden Stadtplan einen willkürlichen Stadtplan von z.B. stadtplandienst.de verwendet, diesen vor Fertigstellung der Homepage durch einen erlaubten Stadtplan von z.B. Google Maps austauscht ,die Homepage dann mit legalem Stadtplan hochlädt aber vergisst im Bildordner (der für normale Besucher ja aber nicht einsehbar ist da er nirgendwo verlinkt wird z.B "domain.tld/it/images/anfahrt.jpg") den alten Platzhalterstadtplan zu löschen.

Wäre es dann angebracht, für diesen Urheberrechtsverstoss (der Stadtplan liegt ja rein theoretisch für jeden (der intensiv danach sucht) verfügbar im Webspace) 1600 € Vertragsstrafe und 500 € Anwaltskosten zu verlangen ?

Der Entstandene Schaden sollte ja eigentlich recht gering sein, da mit Sicherheit kaum jemand bei Google nach anfahrt.jpg sucht (ausser vlt der Abmahnende - auf der Suche nach Opfern)

Mich würde mal interessieren was ihr zu so einem Fall sagt. Sollte man da das Geld lieber bezahlen oder würde es sich lohnen einen Anwalt zu konsultieren.
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  #2 (permalink)  
Alt 21.09.2007, 18:07
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Abmahnung wegen Stadtplan

Erstmal geht es nicht um Schaden sondern um Verstoß gegen Urheberrecht, und da sind solchge Strafen durchaus üblich.

Allerdings ist fraglich, ob ein soilcher Verstoß tatsächlich bestehen würde, da hierzu eine Veröffentlöichung oder Verwertung vorgenommen worden sein muss. Und beides würde ich persönlich nicht erkennen. Dateien, die auf dem Server liegen sind meiner Meinung nach immer noch privat. Und dafür darf man auch geschützte Werke verwenden.

Erst die Darstellung auf der Webseite wäre meiner Meinung nach eine Verwertung und Veröffentlichung.
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  #3 (permalink)  
Alt 22.09.2007, 22:48
ThM ThM ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 22.09.2007
Beiträge: 3
Standard AW: Abmahnung wegen Stadtplan

Hallo ....

Zitat:
Zitat von aaky Beitrag anzeigen
Dateien, die auf dem Server liegen sind meiner Meinung nach immer noch privat. Und dafür darf man auch geschützte Werke verwenden.

Erst die Darstellung auf der Webseite wäre meiner Meinung nach eine Verwertung und Veröffentlichung.
..... sorry, wenn ich jetzt einfach hier reinstoße..... ich verstehe diesen Unterschied nicht..... Dateien, die auf einem Server liegen, können auch aufgerufen werden und wären somit doch auch öffentlich, auch wenn nicht explizit z. Bsp. ein Link auf diese Datei hinweist. Dazu braucht es doch keine Webseite ..... oder

Gruß ThM
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  #4 (permalink)  
Alt 22.09.2007, 23:52
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
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Beiträge: 2.241
Standard AW: Abmahnung wegen Stadtplan

Ja, auch MP3 Dateien in einem Ordner der nicht verlinkt ist, gilt als öffentlich zugänglich. Bei Bildern usw. wäre dies dann ebenfalls der Fall.
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  #5 (permalink)  
Alt 23.09.2007, 09:13
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Abmahnung wegen Stadtplan

Ich glaube, das sehe ich etwas anders Und dann gibt es ja auch noch den Unterschied ob im Web-Root oder nicht.
Ein Verzeichnis auf einem Webserver ist solange nicht öffentlich wie kein http oder ftp oder ähnliche Protokolle darauf Zugriff haben.

Das wäre meiner Meinung nach ein "Streitfall" bei dem ich mich persönlich mit Händen und Füssen dagegen wären würde, alle Dateien, die auf dem Webserver liegen als veröffentlicht anzusehen ...
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