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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Anzeige Hier meine Frage: Wenn man eine Homepage (offline) programmiert und als Platzhalter für einen später zu verwendenden Stadtplan einen willkürlichen Stadtplan von z.B. stadtplandienst.de verwendet, diesen vor Fertigstellung der Homepage durch einen erlaubten Stadtplan von z.B. Google Maps austauscht ,die Homepage dann mit legalem Stadtplan hochlädt aber vergisst im Bildordner (der für normale Besucher ja aber nicht einsehbar ist da er nirgendwo verlinkt wird z.B "domain.tld/it/images/anfahrt.jpg") den alten Platzhalterstadtplan zu löschen. Wäre es dann angebracht, für diesen Urheberrechtsverstoss (der Stadtplan liegt ja rein theoretisch für jeden (der intensiv danach sucht) verfügbar im Webspace) 1600 € Vertragsstrafe und 500 € Anwaltskosten zu verlangen ? Der Entstandene Schaden sollte ja eigentlich recht gering sein, da mit Sicherheit kaum jemand bei Google nach anfahrt.jpg sucht (ausser vlt der Abmahnende - auf der Suche nach Opfern) Mich würde mal interessieren was ihr zu so einem Fall sagt. Sollte man da das Geld lieber bezahlen oder würde es sich lohnen einen Anwalt zu konsultieren. |
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| Erstmal geht es nicht um Schaden sondern um Verstoß gegen Urheberrecht, und da sind solchge Strafen durchaus üblich. Allerdings ist fraglich, ob ein soilcher Verstoß tatsächlich bestehen würde, da hierzu eine Veröffentlöichung oder Verwertung vorgenommen worden sein muss. Und beides würde ich persönlich nicht erkennen. Dateien, die auf dem Server liegen sind meiner Meinung nach immer noch privat. Und dafür darf man auch geschützte Werke verwenden. Erst die Darstellung auf der Webseite wäre meiner Meinung nach eine Verwertung und Veröffentlichung. |
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| Hallo .... Zitat:
Gruß ThM |
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| Ja, auch MP3 Dateien in einem Ordner der nicht verlinkt ist, gilt als öffentlich zugänglich. Bei Bildern usw. wäre dies dann ebenfalls der Fall.
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| Ich glaube, das sehe ich etwas anders Ein Verzeichnis auf einem Webserver ist solange nicht öffentlich wie kein http oder ftp oder ähnliche Protokolle darauf Zugriff haben. Das wäre meiner Meinung nach ein "Streitfall" bei dem ich mich persönlich mit Händen und Füssen dagegen wären würde, alle Dateien, die auf dem Webserver liegen als veröffentlicht anzusehen ... |
| Tags: abmahnung, stadtplan |
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