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| Anzeige hallo leute, ich hab mal ein paar frage. undzwar: -liegt das urheberrecht bei dem, der auf einem foto ist, welches aber nicht von ihm geschossen wurde oder bei dem fotografen dieses fotos? -was kann man tun, wenn fotos von jemandem ohne eine genehmigung von demjenigen auf internetseiten (z.b.: studivz.de) veroeffentlicht werden und der "veroeffentlicher" diese fotos, nicht freiwillig nach aufforderung entfernt? Gruss |
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| Der Urheber ist der Fotograf. Allerdings hat der Abgebildete, wenn er auf dem Foto eindeutig erkennbar ist und das Bild nicht einen anderen Zweck als die Abbildung der Person verfolgt (jemand latscht durchs Bild wenn jemand die Straßenlaterne fotografiert |
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| danke fuer die flotte antwort. wie bekommt man denn das bild da weg? muss man sich an die betreiber der seite wenden? anzeige erstatten oder wie oder was? Wie soll man das schreiben formulieren und wie kann man beweisen soll, dass das bild von der entsprechenden Person ist (perso einscannen?) :? MfG |
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| Zunächst würde ich den Urheber mit dem Recht auf das eigene Bild zum Entfernen auffordern und gleichzeitig den Betreiber der Seite informieren. Wer das nicht alleine kann sollte soich professionelle Hilfe suchen, einen Anwalt. Und auch nur ein solcher darf wegen verbotener Rechjtsberatung an dieser Stelle sagen, wie man so was formulieren soll. Und der weiß auch, was man sonst noch so zu tun hat. Das würde an dieser Stelle zu sehr Einzelfallbezogen sein und das dürfen wir nicht (siehe Satz ganz oben auf der Seite). Auf keinen Fall würde ich von mir aus irgendwelche Dokumente zu irgendjemanden schicken den man nicht kennt - wenn der Perso im Internet steht dürfte das etwas greößeren Schaden anrichten als ein Bild. Hier hilft auch der Anwalt, der hat schließlich Augen im Kopf und es ist sein Job, soetwas zu überprüfen. |
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| Zitat:
wuerde es auch erlaubt sein den betreiber der seite bescheid zu sagen und ihn zu bitten, dass bild zu loeschen? |
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