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Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing...

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  #1 (permalink)  
Alt 24.09.2007, 16:28
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 21.09.2007
Beiträge: 5
Standard Wer haftet ?


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Kurze Frage:

Wenn in einem Ordner eines Webservers eine Datei liegt die wegen Urheberrechtsverletzungen dort nicht liegen dürfte (z.B. http://url.de/irgendwas/zeug/test.mp3) , diese Datei aber auf der eigentlichen Homepage (http://url.de) nicht verlinkt oder verfügbar ist, ist dann der Domaininhaber oder die Person, die als Ansprechpartner im Impressum der Seite http://url.de gennant ist für diese Datei zuständig und entsprechend auch haftend.

Ps: dringend
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  #2 (permalink)  
Alt 24.09.2007, 16:42
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Wer haftet ?

Was ist an der Frage jetzt anders?
http://www.e-recht24.de/forum/3138-a...stadtplan.html (Abmahnung wegen Stadtplan)
Außer dass jetzt klar ist, dass die Datei öffentlich zugänglich ist ...

Achja, die Haftung: Der Inhaber der Seite. Und wenn der nicht ermittelbar ist oder entsprechende Vereinbarungen gemacht hat, der Domaininhaber (also solche Vereinbarungen wie: du bist für den Inhalt verantwortlich, du stellst den Inhalt auf die Seite ...)
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  #3 (permalink)  
Alt 24.09.2007, 17:22
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 21.09.2007
Beiträge: 5
Standard AW: Wer haftet ?

Es geht hier nicht mehr um die Frage ob überhaupt ein Verstoß vorliegt, sondern wer belangt wird.

Wenn eine Datei nicht im Kontext der Internetseite steht, kann doch auch das Impressum nicht für diese Datei greifen (oder etwa doch) ?

In so einem Fall müsste doch der Domaininhaber verantwortlich sein.

Denn was ist z.B. bei folgendem Szenario

url.de/firma1 ist die Homepage von firma1
url.de/firma2 ist die Homepage von firma2

Wenn im Ordner url.de/xyz jetzt eine Datei liegt die weder zu Firma1 noch zu Firma2 "gehört" (also auf der Homepage verwendet wird), dann müsste doch der Domaininhaber verantwortlich sein und nicht die im Impressum genannte Person.

Es geht also um die Frage wer grundsätzlich für die Inhalte verantwortlich ist die unter einer bestimmten Domain hinterlegt sind. Logisch wäre wie gesagt in meinen Augen Domaininhaber ausser für Seiten die als homepage ein gemeinsames ganzes bilden, und die über ein entsprechendes Impressum anders gekennzeichnet sind.
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  #4 (permalink)  
Alt 24.09.2007, 17:32
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Wer haftet ?

Okay, das mit der Haftung hatte ich beim ersten Mal überlesen, hatte es aber noch ergänzt.

Prinzipiell sehe ich es aber so: Jeder ist für seine Inhalte selbst veranwortlich. Gibt es keinen, der sich dafür verantwortlich "fühlt" ist im Endeffekt der Domaininhaber der Dumme.

In der genannten Konstellation müsste der Domaininhaber dafür gesorgt haben, das weder firma1 noch firma2 etwas außeralb der ihnen zugewiesneen Verzeichnisse ablegen kann - womit dann klar wäre, liegt etwas unter /firma1 ist firma1 dran, liegt etwas unter firma2 ist firma2 dran .... Allerdings muss das für Aßenstehende auch so ersichtbar sein, also ein Aussenstehender muss wissen, dass er sich an firma1 oder firma2 zu wenden hat.
Aber auch das ist Sache des Inhabers der Domaine, er muss dafür sorgen, das mit seiner Domaine alles klar geht.

Und da sind wir bei dem eigentlichen Punkt: Wenn es nicht klar erkennbar ist, ist für einen Außenstehenden immer der der Verantwortliche, der am Einfachsten erkennbar ist. Ist der jedoch nicht verantwortlich - oder fühlt sich nicht verantwortlich - kann er dem Außenstehenden unter Angabe des tatsächlich Verantwortlichen widersprechen, lehnt der das ab, ist wieder der erste dran.

Auch hier wieder der übliche Vergleich: das Auto. Ist nicht erkennbar, wer beim Begehen einer Straftat gefahren ist, ist der Halter dran. War er es nicht, kann er den Fahrer benennen. Kann er das nicht, ist er wieder dran.
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  #5 (permalink)  
Alt 24.09.2007, 17:50
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 21.09.2007
Beiträge: 5
Standard AW: Wer haftet ?

Und nun im Falle einer Abmahnung ?

Person im Impressum wird abgemahnt mit Androhung einer Klage wenn er nicht bis zum x.x.200x eine gewisse Summe an Schadensersatz zahlt. Im Impressum genannt Person ist aber weder für die Inhalte verantwortlich, da sie diese nicht eingepflegt hat noch besitzt sie das technische KnowHow überhaupt irgendetwas an der Seite zu ändern sondern ist bloss im Impressum weil laut Teledienstgesetz pflicht als Ansprechpartner des auf der Homepage drgestellten Unternehmens genannt.

Dieser weist den Abmahnenden darauf hin, dass er nicht der Ansprechpartner ist sondern eine Firma x die die Homepage betreut, da die Datei auf die sich bezogen wird garnicht auf der Homepage sichtbar war und er damit im Rahmen seiner technische möglichkeiten auch überhaupt keine Möglichkeit hatte zu prüfen ob diese Datei überhaupt existiert. In der Zwischenzeit wurde aber das Mängel behoben und es kann keine erneute Abmahnung mehr an die Firma x gestellt werden.

Was passiert denn in so einem Moment.
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