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| Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing... |
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| Anzeige gehen wir mal von folgender Tatsachen aus:
Könnte der Inhaber, der das Namensrecht hat, mich "verklagen" bzw. um rausgabe der Domain "bitten" ? Wie ist das gennerell mit Namensgeschützen Domains. Darf hier der Name in keinerlei Kostellation in der Domain vorkommen? Theorisch verstößt man doch hier nicht gegen Gesetze, da der geschütze Name nicht direkt verwendet wird. Oder sehe ich hier was falsch ? Schön wäre es, wenn man meine Fragen direkt beantworten könnte. Es wäre mir aber auch recht, wenn jm. einen § zur Hand hat, wo ich mich selber weiter schlau machen kann. P.s. Die Doamin "ostsee" ist hier natürlich fiktive. Spiegelt aber auf sehr deutliche Art und Weise meine Frage wieder. Vielen Dank schon mal für eure Mühe |
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| Also Ostsee könnte nicht geschützt sein Aber Markenschutz entsteht auch durch Verwendung (MarkenG § 4) Damit muss eine Marke nicht eingetragen sein, um einen Schutz zu genießen, es reicht wenn der Begriff gewerblich verwendet wird. Dann kann Schutz bestehen, der muss aber im entsprechenden Fall nachgewiesen werden (es reicht nicht, den Begriff im Namen zu haben). Und dann könnte derjenige, der den Schutz genießt Unterlassung fordern. Also nicht "verklagen" oder "Herausgabe" sondern Unterlassung, sprich man darf die Domaine nicht mehr verwenden. Grundlage dafür, für alle muss deutsches Recht gelten. |
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| Zitat:
Ich hoffe, das ich jetzt nicht gegen die Forum Regeln verstoße, wenn ich jetzt hier den Namen im Klartext nenne: spreewald Hier ein recht alte EU-Gerichtsentscheidung. http://www.berlinonline.de/berliner-...037/index.html Fraglich wäre jetzt: Wenn Ostsee oder Spreewald ein geografisch geschützer Name ist... darf man diesen Namen in irgendeiner Kostellation verwenden ? ***spreewald****.TLD spreewald-******.TLD oder ähnliches ? Edit: Warum werden keine Links angezeigt, obwohl ich diese explizit als Link angelegt habe ? Geändert von lord_icon (24.09.2007 um 18:46 Uhr). |
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| Also bei Spreewald fallen mir nur die Gurken ein. Das könnte auch durchaus eine Marke sein, die Schutz genießt, sei es auch nur durch Verkehrsgültigkeit oder Bekanntheit. In dem Fall käme es dann auf die genaue Domain an und mit was dort gewerblich gehandelt werden soll und ob dadurch die Wirkung der Marke ausgenutzt oder das Ansehn der Marke geschädigt würde. Da ich Spreewald auch als geografische Bezeichnung sehen würde und dein Gewerbe weder von dort stammt, noch etwas damit zu tun hat, könnte es auch unzulässig sein. Und "Spreewald" ist beim DPMA eingetragen für verschiedene (Bild-)Marken eingetragen.
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| Zitat:
Anscheind warst du hier noch nicht im Sommer. Mittlerweile sind es ja schon Millionen an Besuchern. Mit den Auto irgendwo man schnell hinzukommen ist da unmöglich, da die vielen Beuscher schon die Straßen nutzen müßen. Und von den Mücken hier will ich mal nicht sprechen Oki... das diese als Marke eingetragen ist, habe ich gerade (nochmal) geprüft. Da hast du recht. Obwohl ich damals schon gesucht hatte und dort nichts angezeigt wurde... Zitat:
Spree wald-management.de => die von Spree wald verein. Dort werden u.a. Pensionen zur buchung angeboten. Meine Domian lautet nun genauso nur mit der endung .EU Angeboten würde das gleiche. Also auch Pensionen und Gästehäuser. Schädigen tute ich den Namen somit nicht, da das gleiche angeboten wird. Aber als Konkurenz könnte das ganze angesehen werden. Zitat:
Aber ich glaube wir weichen von der eigendliche Frage leicht ab. Darf ich eine Domain in der oben genanten Konstellation behalten ? Bzw. Darf man denn eine Domain so registrieren, wenn ein name mit darin vorkommt ? |
| Tags: domain, geschuetzen, namen, reggen |
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