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| Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen... |
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| Anzeige ich bin seit über einem Jahr nebenberuflich (mit angemeldetem Gewerbe) dabei, über das Internet DVD`s zu vertreiben. Über ebay und andere Auktionshäuser. Derzeit überlege ich, eine Online-Shop zu eröffnen. Durch die Beschäftigung mit dem Thema Film / DVD stößt man zwangsläufig auf die Trennlinie "bis max. FSK 16" und "ab 18", wobei es da auch noch Steigerungen gibt (indiziert, das heißt wohl, man darf sie nur in geschlossenen, nur Erwachsenen zugänglichen Räumen anbieten) und "Beschlagnahmt", das heißt wohl, man darf diese Titel als Erwachsener zwar besitzen, aber sie eigentlich nirgendwo in Deutschland kaufen. Wenn man zu diesem Thema jedoch ein wenig rumsurft, so stellt man mit Erstaunen fest, daß in einigen europäischen Ländern die maximale Altersfreigabe bei 16 Jahren liegt (z.B.Dänemark, Italien u.s.w.) Auf deutsch: Ein Film, der in Deutschland der Beschlagnahme unterliegt, darf von einem 16-jährigen Jugendlichen in Dänemark ganz legal erworben werden. Das ist schon merkwürdig ! Wenn man nun eine Internetshop betreibt, kann man doch unmöglich die Rechte der einzelnen Länder, aus denen bestellt werden kann, kennen und beachten. Sicher, aus deutscher Sicht mit dem wahrscheinlich strengsten Jugendschutz, kann man da wohl nicht viel falsch machen. Aber was ist, wenn man z.B.in Dänemark ein Gewerbe anmeldet und dann, ja nach Bestellung, munter in die Europäische Union versendet. Nach dänischem Recht ist ja alles ok, nach deutschem nicht. Was gilt denn da, welches Recht ist da zuständig ? Wenn da jemand eine Idee, oder sogar einen Hinweis zu der Rechtsprechung (sofern es da überhaupt eine gibt) hat, wäre das super !!! Danke !!!!!! |
| Tags: gilt, recht, versandhandel |
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