Suche

Rechtsberatung vom spezialisierten Anwalt


Anzeige

Information

Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt.



Anzeige

Zurück   Forum zum Internetrecht > Onlinerecht > Urheberrecht

Antwort  
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1 (permalink)  
Alt 26.09.2007, 13:49
ThM ThM ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 22.09.2007
Beiträge: 3
Standard Handy Logos - Unterlassung -/Verpflichtungserkärung


Anzeige
Hallo.....

die ganze Geschichte dreht sich um Urheberrecht an Handy-Logos. Mal abgesehen davon, das dass Hamburger OLG im Jahre 2004 mal darüber ein Urteil gesprochen hatte, taucht diese Frage erneut auf. Naja, mittlerweile haben wir ja auch 2007 und es ist nicht bekannt, ob dieses Urteil noch Bestand hat.

Stehen Handy-Logos unter Urheberschutz ?

Folgender Sachverhalt liegt zu Grunde:

Person A (Käufer) kauft sich bei Person B (Verkäufer) ein Shopsystem. Diesem Shopsystem liegen bereits diverse Scripte bei, die auch im Shopsystem bereits integriert sind. Dem Verkauf fügt der Verkäufer B eine Lizenz bei, ordungsgemäß mit Briefkopf usw.. Diese Lizenz beinhaltet unter anderem den folgenden Passus:

Zitat:
...... Sie haben die Lizenz und das Copyright der genannten Produkte erworben.
Sie dürfen diese Produkte selbst nutzen oder zu einem beliebigen Preis verkaufen und Reseller-Lizenzen R4E (an Reseller, die an Endkunden verkaufen) vergeben.
Sie dürfen das Design verändern/anpassen und eigene Copyright-Vermerke setzen......
In diesem Shop befand sich nun ein Script namens ABC. Dieses Projekt beinhaltet diverse Handy Logos als Thumbnail, die sich bei Klick ein wenig vergrößern, so dass man sie besser erkennen kann. Gut, das Script wurde installiert und online gestellt. Nun bestand die Möglichkeit, einige der Logos downzuloaden oder eine komplette CD mit den vorhandenen Logo's anzufordern/zu kaufen.

Nun kommt einige Zeit später RA sowieso der Kläger C vertritt und behauptet sein Kläger C habe die Urheberrechte an einem Großteil der Logos bzw. er erklärt, diese selbst erstellt zu haben.

Die Folge daraus: Schadenersatzforderungen im 5-stelligen Bereich werden geltend gemacht. Auslagen des RA, ebenfalls 5-stellig, basierend auf einen Steitwert im 6 stelligen Bereich werden ebenso geltend gemacht. Der Rest solcher Verprichtungs -/Unterlassungserkläungen sind wahrscheinlich bekannt.

Käufer A ist nun völlig platt, da er ja die im o.g. Zitat erwähnte "Lizenz" vom Verkäufer "B" erhalten hatte.

Wer kann jetzt für was verantwortlich gemacht werden für den, bislang nicht bewiesenen Fall, dass diese Logos tatsächlich einem Urheberrecht unterliegen. Wer trägt die Kosten? Käufer "A", der ja eigentlich nach der für ihn ausgestellten Lizenz gehandelt und somit ja auch nichts Unrechtes tat, da er davon ausgehen musste, dass die Lizenz gültig ist oder Verkäufer "B" der diese Lizenz ausgestellt hat ?

Hmmm.....
Mit Zitat antworten

  #2 (permalink)  
Alt 26.09.2007, 14:30
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Handy Logos - Unterlassung -/Verpflichtungserkärung

Zitat:
Naja, mittlerweile haben wir ja auch 2007 und es ist nicht bekannt, ob dieses Urteil noch Bestand hat.
Warum sollte es keinen Bestand mehr haben? Solange nicht andere Urteile gefällt wurden oder Gesetze geschrieben, gelten solche Urteile meistens noch. Und 3 Jahre sind eine extrem kurze Zeit, wenn man bedenkt, dass das BGB von ca. 1890 ist und immer noch gilt (mit ein paar "kleinen" Änderungen)
Zitat:
Stehen Handy-Logos unter Urheberschutz ?
Normalerweise ja, so die denn die gewisse Schöpfungshöhe erreicht haben (also Werke nach UrhG sind). Ob, das entscheidet der Einzelfall, aber prinzipiell würde ich mal sagen ja, wie Bilder auch.
Zitat:
Diesem Shopsystem liegen bereits diverse Scripte bei, die auch im Shopsystem bereits integriert sind
Ich vermute mal, bei der Lizenz ging es um den Shop, nicht um die Produkte.
Zitat:
In diesem Shop befand sich nun ein Script namens ABC.
Uups, dann hat wohl der Verkäufer etwas verkauft, wozu er kein Recht. Hat er wohl nicht aufgepasst, was er verkaufen darf.
Zitat:
Nun kommt einige Zeit später RA sowieso der Kläger C vertritt und behauptet sein Kläger C habe die Urheberrechte an einem Großteil der Logos bzw. er erklärt, diese selbst erstellt zu haben.
Wenn dem so ist und er das nachweisen kann, sein gutes Recht.
Zitat:
Die Folge daraus: Schadenersatzforderungen im 5-stelligen Bereich werden geltend gemacht. Auslagen des RA, ebenfalls 5-stellig, basierend auf einen Steitwert im 6 stelligen Bereich werden ebenso geltend gemacht. Der Rest solcher Verprichtungs -/Unterlassungserkläungen sind wahrscheinlich bekannt.
Die Rechtmäßigkeit der Abmahnung und die Kosten sollten auf jeden Fall durch einen Anwalt geprüft werden. Die scheinen mir doch etwas arg überzogen - auf jeden Fall die Anwaltskosten, da eine reine Abmahnung meines Wissens nicht nach dem Streitwert berechnet wird.

Aus meiner Sicht könnte das wie folgt ablaufen: Wenn C beweisen kann, dass die Logos von ihm sind (ein absolutes Muss, vorher sollte A keinen Finger rühren, höchstens den, um das Telefon zu bedienen und einen Anwalt anzurufen), hat C das Recht Unterlassung und Schadensersatz zu fordern. Allerdings muss der Schaden beziffert werden (da solte A dem Anwalt raten, von dem tatsächlichen Verkaufserlös des A auszugehen), denn Schadensersatz gibts nur auf tatsächlichen oder absehbaren Schaden.
Dann sollte A seinem Anwalt empfehlen, die Forderung gegen den Verkäufer B festzulegen (sollten Anwaltskosten des A + Anwaltskosten des C + Schadensersatz sein) und diese dem B gegenüber geltend zu machen.

Angenommen das Urheberrecht liegt wirklich bei C: A hat gegen Urheberrecht verstoßen. Muss also dafür geradestehen. Allerdings hätte er das nicht gemacht, hätte B nicht dagegen verstoßen. Also ist B gegenüber A verpflichtet, den Schaden zu ersetzen. B könnte jedoch kommen, er hat A nur den Shop und nicht die Logos verkauft und A hätte prüfen müssen ... dann wird haarig und der bessere Anwalt gewinnt.

So würde ich das sehen
Mit Zitat antworten
  #3 (permalink)  
Alt 26.09.2007, 16:07
ThM ThM ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 22.09.2007
Beiträge: 3
Standard AW: Handy Logos - Unterlassung -/Verpflichtungserkärung

Hallo,


.... dankeschön zunächst für die umfassende Stellungnahme

nunja es ist ja so:

Zitat:
...... Sie haben die Lizenz und das Copyright der genannten Produkte erworben......
.... der genannten Produkte (!!)

Wozu ja auch das fertige Script "ABC" als Bestandteil des Shop gehört und somit m.E. mit sämtlichen Inhalten, also auch mit den Logos aus Shop "ABC".

Im weiteren, vieleicht auch einem bedeutsamen Punkt wird behauptet:

Auszug:
Zitat:
Der Shop wurde von "B" erstellt, ebenso die enthaltenenen Projekte/Scripts.......
... und ein Projekt ohne Inhalt gibt es ja nunmal eigentlich nicht .....

Zitat:
Für alle anderen Artikel besitze "B" die entsprechenden Reseller-Rechte .....
.... die "B" ja eigentlich nur haben kann, wenn er die damit verbundenen Lizenzen, also auch für Bilder, Logos oder enthaltenen Grafiken anderer Art selber hat ....

... ein heilloses Kuddelmuddel .....


Zitat:
Normalerweise ja, so die denn die gewisse Schöpfungshöhe erreicht haben (also Werke nach UrhG sind). Ob, das entscheidet der Einzelfall,
... und wer entscheidet diesen Einzelfall ? Wahrscheinlich das Gericht, nicht wahr ?

.... wobei ich mich mich jetzt mal soweit aus dem Fenster lehne und einfach behaupte, das ein Schild "P" also ein Parkplatzschild auf blauen Hintergrund als Handylogo einfach nur Schwachsinn ist und dem vermeindlichen Ersteller einen kreativen IQ von nahezu 0 bescheinigt....

Sorry.... aber solche Art von Logos stehen unter anderem in Frage ......
Mit Zitat antworten
  #4 (permalink)  
Alt 26.09.2007, 16:23
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Handy Logos - Unterlassung -/Verpflichtungserkärung

Zitat:
.... der genannten Produkte
Naja, was ist genannt - darauf kommt es an. Bilder gehören in der Regel nicht zu Skripten, und zu einem Shop-System nur, solange es Icons zur Bedienung sind (aber auch da erlebt man viel in der Welt des Internets, wo die herkommen )
Zitat:
somit m.E. mit sämtlichen Inhalten, also auch mit den Logos aus Shop "ABC".
Das dürfte wohl eine Streifrage sein. Aber eigentlich kann das auch egal sein, wenn B nicht Urheber ist, darf er die auch nur mit Zustimmung des Urhebers weitergeben. B hätte also dafür sorgen müssen, dass die Teile nicht downloadbar sind.
Zitat:
... und ein Projekt ohne Inhalt gibt es ja nunmal eigentlich nicht .....
Doch, wenn man Systeme verkauft. Die sind ja eigentlich dafür gedacht, dass man eigene Inhalte erstellt. Wobei man dann zwischen den Inhalten des Systems (Adminbistration ...) und den den Inhalten unterscheiden muss, die damit erstrellt werden. Und wenn ein Shop verkauft wird, werden die Produkte (Inhalte) meistens individuell sein (außer es sind Lizenzshops). Die dürften dann kaum Inhalt der Lizenz sein.
Zitat:
.... die "B" ja eigentlich nur haben kann, wenn er die damit verbundenen Lizenzen, also auch für Bilder, Logos oder enthaltenen Grafiken anderer Art selber hat ....
Es sei denn, er hat selbst schon gegen Urheberrecht verstoßen ...
Zitat:
... und wer entscheidet diesen Einzelfall ? Wahrscheinlich das Gericht, nicht wahr ?
Wenbn es soweit kommt - ja. In den meisten Fällen wird es aber nicht dazu kommen, weil man sich vorher geeignet hat oder einer die Aussichtslosigkeit eingesehen hat. Wenn jede Kleinigkeit vor Gerichte kommen würde ... Wobei ich eine sechsstellige Summe nicht als Kleinigkeit ansehe, im geschilderten Beispiel eher als total überzogen.
Zitat:
.... wobei ich mich mich jetzt mal soweit aus dem Fenster lehne und einfach behaupte, das ein Schild "P" also ein Parkplatzschild auf blauen Hintergrund als Handylogo einfach nur Schwachsinn ist und dem vermeindlichen Ersteller einen kreativen IQ von nahezu 0 bescheinigt....
Da würde ich die Schöpfungshöhe stark anzweifeln was dazu führt, dass es kein Urheberrecht gibt - schon wär die Sache erledigt.
Mit Zitat antworten
Antwort
Tags: , ,



Themen-Optionen
Ansicht

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Handy ersteigert verkäufer abgemeldet! Bingo Bongo Onlineauktionen 1 06.09.2008 13:12
Seiteninhalte-Unterlassung Dangmo Verantwortlichkeit für Inhalte 6 09.04.2008 11:19
Betrug mit Handy bei Ebay Unregistriert Onlineauktionen 3 26.05.2007 17:39
Habe Handy ersteigert und schon gezahlt doch handy kam nich McYale Onlineauktionen 1 29.05.2005 23:01
Habe Handy ersteigert und schon gezahlt doch handy kam nich McYale Onlineauktionen 1 14.05.2005 08:27



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 22:42 Uhr.


//AT-Internet

SEO by vBSEO

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46